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Abbruch von Gebäuden
Der Kreis Paderborn ist als untere Bauaufsichtsbehörde für das gesamte Kreisgebiet - mit Ausnahme des Gebietes der Städte Paderborn und Delbrück - zuständig. Abbruchgenehmigungen werden durch den Kreis Paderborn erteilt. Fragen zum Abbruch von Gebäuden sind an den Kreis Paderborn zu richten. Ansprechpartner für Hövelhof ist Herr Mohme (Telefon: 05251 308-6330).
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Zuständige Einrichtung
Bauamt
Rathaus Gemeinde Hövelhof
Schloßstraße 14
33161 Hövelhof
E-Mail: bauamt@hoevelhof.de
Zuständige Kontaktpersonen
Letzte Änderung: 06.05.2024 08:24 Uhr
Der Kreis Paderborn ist als untere Bauaufsichtsbehörde für das gesamte Kreisgebiet - mit Ausnahme des Gebietes der Städte Paderborn und Delbrück - zuständig. Abbruchgenehmigungen werden durch den Kreis Paderborn erteilt. Fragen zum Abbruch von Gebäuden sind an den Kreis Paderborn zu richten. Ansprechpartner für Hövelhof ist Herr Mohme (Telefon: 05251 308-6330).
Genehmigung, Abbruch, Antrag, Bauamt https://serviceportal.hoevelhof.de:443/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/10990/showFrau
Marxkors
Sachbearbeitung
Frau
Niermeier
Sachbearbeitung
2. OG. Zi. 42
Frau
Rüther
Stellvertretende Amtsleitung
2. OG. Zi. 41