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 Abbruch von Gebäuden

Für den Abbruch von Gebäuden oder Gebäudeteilen ist keine Genehmigung erforderlich

In Nordrhein-Westfalen bedürfen Abbrüche bzw. Beseitigungen von Gebäuden und baulichen Anlagen keiner Baugenehmigung mehr. Teilweise sind diese Vorhaben jedoch der Bauaufsichtsbehörde mindestens einen Monat zuvor schriftlich anzuzeigen.

Die Bauaufsichtsbehörde ist der Kreis Paderborn, Amt für Bauen und Wohnen welches die Anzeige entgegennimmt:

Amt für Bauen und Wohnen
Aldegreverstr. 10 – 14
33102 Paderborn
05251/308-6327

Rechtsgrundlagen

Anzeigepflichtig sind Beseitigungen gemäß § 62 Abs. 3 Satz 3 BauO NRW 2018:

  • Gebäude der Gebäudeklassen 2, 3 (sofern nicht freistehend), 4 und 5

Diese Beseitigungen sind der Bauaufsichtsbehörde unter

  • Verwendung des amtlichen Vordruckes und
  • Vorlage eines Flurkartenauszuges sowie
  • des Erhebungsbogens für Baustatistik

anzuzeigen.

Bei nicht freistehenden Gebäuden, die beseitigt werden sollen, ist mit der Anzeige die Bestätigung einer/eines qualifizierten Tragwerksplanenden über die Standsicherheit bezüglich des verbleibenden Gebäudes vorzulegen. Dies schließt ggfs. die Erklärung der/des qualifizierten Tragwerksplanenden ein, mit der Überwachung des Abbruchvorganges betraut worden zu sein.

Mit den Abbrucharbeiten darf einen Monat nach der Anzeige bei der Bauaufsichtsbehörde begonnen werden.

Anzeigefrei sind Beseitigungen gemäß § 62 Abs. 3 Satz 1 BauO NRW 2018:

  • Verfahrensfreie (genehmigungsfreie) Anlagen (z. B. Gebäude bis 75 cbm umbauter Raum oder Garagen bis 30 qm Grundfläche)
  • Freistehende Gebäude der Gebäudeklassen 1 und 3
  • Bauliche Anlagen, die keine Gebäude sind, mit einer Höhe bis zu 10 m.

Die Baugenehmigungs- bzw. Verfahrensfreiheit entbindet nicht von der Einhaltung der für Abbruchvorhaben/Beseitigungsmaßnahmen zu beachtenden Rechtsvorschriften, insbesondere die des Abfallrechtes, des Wasserrechtes, des Artenschutzrechtes, des Denkmalrechtes oder des Immissionsschutzes.

Der teilweise Abbruch eines Gebäudes entspricht einem Umbau und ist genehmigungspflichtig.

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  Zum Kontaktformular

Zuständige Einrichtung

Kreisverwaltung Paderborn
Kreisverwaltung Paderborn
Aldegreverstraße 10-14
33161 Hövelhof
E-Mail: info@kreis-paderborn.de

Zuständige Kontaktpersonen

Frau Marxkors: Sachbearbeitung
Tel: 05257 5009-244
E-Mail: natascha.marxkors@hoevelhof.de

Letzte Änderung: 09.11.2022 08:15 Uhr