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Abbruch von Gebäuden
Der Kreis Paderborn ist als untere Bauaufsichtsbehörde für das gesamte Kreisgebiet - mit Ausnahme des Gebietes der Städte Paderborn und Delbrück - zuständig. Abbruchgenehmigungen werden durch den Kreis Paderborn erteilt. Fragen zum Abbruch von Gebäuden sind an den Kreis Paderborn zu richten. Ansprechpartner für Hövelhof ist Herr Mohme (Telefon: 05251 308-6330).
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Bauamt
Rathaus Gemeinde Hövelhof
Schloßstraße 14
33161 Hövelhof
E-Mail: bauamt@hoevelhof.de
Zuständige Kontaktpersonen
Letzte Änderung: 06.05.2024 08:24 Uhr
Der Kreis Paderborn ist als untere Bauaufsichtsbehörde für das gesamte Kreisgebiet - mit Ausnahme des Gebietes der Städte Paderborn und Delbrück - zuständig. Abbruchgenehmigungen werden durch den Kreis Paderborn erteilt. Fragen zum Abbruch von Gebäuden sind an den Kreis Paderborn zu richten. Ansprechpartner für Hövelhof ist Herr Mohme (Telefon: 05251 308-6330).
https://serviceportal.hoevelhof.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/10990/showDas Bauamt befindet sich im 2. OG