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Anmeldung
Sie sind zu- oder umgezogen? Dann müssen Sie sich bei uns anmelden (§ 17 Bundesmeldegesetz).
Eine Anmeldung im Vorfeld ist nicht möglich. Nach Einzug sollte die Anmeldung innerhalb von 14 Tagen erfolgen.
Das Mitbringen einer Wohnungsgeberbescheinigung, die von Ihrem Vermieter ausgefüllt und unterschrieben wird, ist für die Anmeldung zwingend erforderlich.
Sollten Sie zeitlich verhindert sein, ist die Anmeldung mit Vollmacht* und Vorlage aller Dokumente möglich.
Bei Umzug eines minderjährigen Kindes (bis 16 Jahren), benötigen wir die Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten.
Die Wohnungsgeberbescheinigung, die Vollmacht sowie die Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten stehen Ihnen unter Downloads zur Verfügung.
*Vollmacht entfällt bei Ehepartnern.
Rechtsgrundlagen
§ 17 Bundesmeldegesetz
Unterlagen
Mitzubringen sind:
- Personalausweis und/oder Reisepass und/oder Kinderreisepass
- iD-Karte, Pässe, Aufenthaltstitel/ggf. Zusatzblatt
- Geburtsurkunde, wenn kein Dokument vorhanden ist
- Wohnungsgeberbescheinigung
- die
- KFZ-Schein, wenn das Fahrzeug bereits innerhalb des Kreises Paderborn gemeldet ist
- Vollmacht zur Anmeldung
Sollten Sie Fragen diesbezüglich haben, rufen Sie uns an.
Bei einem Wohnungswechsel empfehlen wir, folgende Institutionen zu informieren
(kein Anspruch auf Vollständigkeit):
- Arbeitgeber/Schule/Kita
- ggf. Agentur für Arbeit, Jobcenter, Sozialamt, Familienkasse etc.
- Krankenkasse
- Versorgungsunternehmen (Strom, Gas, Wasser)
- Versicherungen
- Telefongesellschaft
- Geldinstitut
- das Amt für Finanzen, Abt. Steuern (bei Wohneigentum)
- Verlage
- Handel
- Vereine und Mitgliedschaften
- das Ordnungsamt, sofern eine gewerbliche Betriebsstätte gemeldet ist
Wichtig: Beschriften Sie Ihren Briefkasten und Ihre Klingel!
Hinweise und Besonderheiten
Der Bürgerservice der Sennegemeinde Hövelhof hat im Rathaus das höchste Bürgeraufkommen. Daher ist die Terminvergabe ein wichtiger Baustein für die zügige Bearbeitung ihrer Anliegen. Bürger mit Terminen werden unmittelbar aufgerufen und haben somit in der Regel keine Wartezeit.
Bitte vereinbaren Sie vorab telefonisch unter 05257 5009-0 oder online einen Termin mit ihrem zuständigen Sachbearbeiter.
Onlinedienstleistung
Downloads
Zuständige Einrichtung
Bürgerservice / Einwohnermeldeamt
Rathaus Gemeinde Hövelhof
Schloßstraße 14
33161 Hövelhof
E-Mail: info@hoevelhof.de
Zuständige Kontaktpersonen
Letzte Änderung: 14.08.2023 11:27 Uhr
Sie sind zu- oder umgezogen? Dann müssen Sie sich bei uns anmelden (§ 17 Bundesmeldegesetz).
Eine Anmeldung im Vorfeld ist nicht möglich. Nach Einzug sollte die Anmeldung innerhalb von 14 Tagen erfolgen.
Das Mitbringen einer Wohnungsgeberbescheinigung, die von Ihrem Vermieter ausgefüllt und unterschrieben wird, ist für die Anmeldung zwingend erforderlich.
Sollten Sie zeitlich verhindert sein, ist die Anmeldung mit Vollmacht* und Vorlage aller Dokumente möglich.
Bei Umzug eines minderjährigen Kindes (bis 16 Jahren), benötigen wir die Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten.
Die Wohnungsgeberbescheinigung, die Vollmacht sowie die Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten stehen Ihnen unter Downloads zur Verfügung.
*Vollmacht entfällt bei Ehepartnern.
§ 17 Bundesmeldegesetz
Mitzubringen sind:
- Personalausweis und/oder Reisepass und/oder Kinderreisepass
- iD-Karte, Pässe, Aufenthaltstitel/ggf. Zusatzblatt
- Geburtsurkunde, wenn kein Dokument vorhanden ist
- Wohnungsgeberbescheinigung
- die
- KFZ-Schein, wenn das Fahrzeug bereits innerhalb des Kreises Paderborn gemeldet ist
- Vollmacht zur Anmeldung
Sollten Sie Fragen diesbezüglich haben, rufen Sie uns an.
Bei einem Wohnungswechsel empfehlen wir, folgende Institutionen zu informieren
(kein Anspruch auf Vollständigkeit):
- Arbeitgeber/Schule/Kita
- ggf. Agentur für Arbeit, Jobcenter, Sozialamt, Familienkasse etc.
- Krankenkasse
- Versorgungsunternehmen (Strom, Gas, Wasser)
- Versicherungen
- Telefongesellschaft
- Geldinstitut
- das Amt für Finanzen, Abt. Steuern (bei Wohneigentum)
- Verlage
- Handel
- Vereine und Mitgliedschaften
- das Ordnungsamt, sofern eine gewerbliche Betriebsstätte gemeldet ist
Wichtig: Beschriften Sie Ihren Briefkasten und Ihre Klingel!
Der Bürgerservice der Sennegemeinde Hövelhof hat im Rathaus das höchste Bürgeraufkommen. Daher ist die Terminvergabe ein wichtiger Baustein für die zügige Bearbeitung ihrer Anliegen. Bürger mit Terminen werden unmittelbar aufgerufen und haben somit in der Regel keine Wartezeit.
Bitte vereinbaren Sie vorab telefonisch unter 05257 5009-0 oder online einen Termin mit ihrem zuständigen Sachbearbeiter.