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Anmeldung
Sie sind zu- oder umgezogen? Dann müssen Sie sich bei uns anmelden (§ 17 Bundesmeldegesetz).
Die Anmeldung sollte innerhalb 14 Tagen erfolgen. Falls Sie zur Miete wohnen, ist eine Wohnungsgeberbescheinigung erforderlich. Diese muss vom Vermieter ausgefüllt als auch unterschrieben werden.
Sollten Sie zeitlich verhindert sein, gibt es auch eine Vollmacht*, speziell für Ihre An- und Ummeldung.
Die Wohnungsgeberbescheinigung als auch die Vollmacht stehen Ihnen unter Dokumenten zur Verfügung.
*Vollmacht entfällt bei Ehepartnern/Familien.
Rechtsgrundlagen
§ 17 Bundesmeldegesetz
Unterlagen
Mitzubringen sind:
• Personalausweis je Person und die vollständig ausgefüllte Vollmacht*
• Kinderreisepass oder Geburtsurkunde
• Fahrzeugschein, wenn Sie innerhalb des Kreises Paderborn umziehen
• Bei ausländischen Personen: ID-Karte, Pässe, Aufenthaltstitel/ggf. Zusatzblatt
• Seit 1. November 2015: Bei Mietwohnungen/Miethäusern die Bescheinigung des Eigentümers (Wohnungsgeberbescheinigung). Der Vordruck steht unter Downloads bereit.
*Vollmacht entfällt bei Ehepartnern.
Sollten Sie Fragen diesbezüglich haben, rufen Sie uns an.
Bei einem Wohnungswechsel empfehlen wir, folgende Institutionen zu informieren
(kein Anspruch auf Vollständigkeit):
• Arbeitgeber/Schule/Kita
• ggf. Agentur für Arbeit, Jobcenter, Sozialamt, Familienkasse etc.
• Krankenkasse
• Versorgungsunternehmen (Strom, Gas, Wasser)
• Versicherungen
• Telefongesellschaft
• Geldinstitut
• das Amt für Finanzen, Abt. Steuern (bei Wohneigentum)
• Verlage
• Handel
• Vereine und Mitgliedschaften
• das Ordnungsamt, sofern eine gewerbliche Betriebsstätte gemeldet ist
Wichtig: Beschriften Sie Ihren Briefkasten und Ihre Klingel!
Hinweise und Besonderheiten
Der Bürgerservice der Sennegemeinde Hövelhof hat im Rathaus das höchste Bürgeraufkommen. Daher ist die Terminvergabe ein wichtiger Baustein für die zügige Bearbeitung ihrer Anliegen.
Bürger mit Terminen werden unmittelbar aufgerufen und haben somit in der Regel keine Wartezeit.
Bitte vereinbaren Sie vorab telefonisch unter 05257 5009-0 einen Termin mit ihrem zuständigen Sachbearbeiter.
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtung
Bürgerservice / Einwohnermeldeamt
Rathaus Gemeinde Hövelhof
Schloßstraße 14
33161 Hövelhof
E-Mail: info@hoevelhof.de
Zuständige Kontaktpersonen
Letzte Änderung: 13.02.2023 12:13 Uhr
Die Anmeldung sollte innerhalb 14 Tagen erfolgen. Falls Sie zur Miete wohnen, ist eine Wohnungsgeberbescheinigung erforderlich. Diese muss vom Vermieter ausgefüllt als auch unterschrieben werden.
Sollten Sie zeitlich verhindert sein, gibt es auch eine Vollmacht*, speziell für Ihre An- und Ummeldung.
Die Wohnungsgeberbescheinigung als auch die Vollmacht stehen Ihnen unter Dokumenten zur Verfügung.
*Vollmacht entfällt bei Ehepartnern/Familien.
Mitzubringen sind:
• Personalausweis je Person und die vollständig ausgefüllte Vollmacht*
• Kinderreisepass oder Geburtsurkunde
• Fahrzeugschein, wenn Sie innerhalb des Kreises Paderborn umziehen
• Bei ausländischen Personen: ID-Karte, Pässe, Aufenthaltstitel/ggf. Zusatzblatt
• Seit 1. November 2015: Bei Mietwohnungen/Miethäusern die Bescheinigung des Eigentümers (Wohnungsgeberbescheinigung). Der Vordruck steht unter Downloads bereit.
*Vollmacht entfällt bei Ehepartnern.
Sollten Sie Fragen diesbezüglich haben, rufen Sie uns an.
Bei einem Wohnungswechsel empfehlen wir, folgende Institutionen zu informieren
(kein Anspruch auf Vollständigkeit):
• Arbeitgeber/Schule/Kita
• ggf. Agentur für Arbeit, Jobcenter, Sozialamt, Familienkasse etc.
• Krankenkasse
• Versorgungsunternehmen (Strom, Gas, Wasser)
• Versicherungen
• Telefongesellschaft
• Geldinstitut
• das Amt für Finanzen, Abt. Steuern (bei Wohneigentum)
• Verlage
• Handel
• Vereine und Mitgliedschaften
• das Ordnungsamt, sofern eine gewerbliche Betriebsstätte gemeldet ist
Wichtig: Beschriften Sie Ihren Briefkasten und Ihre Klingel!
Anmeldung, Abmeldung, Ummelden, Anmelden, Abmelden, Adresse, Einwohner, Umzug, Wohnungswechsel https://serviceportal.hoevelhof.de:443/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/11090/showFrau
Schäfer
Sachbearbeitung Bürgerbüro und VHS
EG. Zi. 2, 3
Frau
Tegethoff
Sachbearbeitung Bürgerbüro und VHS
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Rodenbeck
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Schubert
Sachbearbeitung Bürgerbüro und VHS
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