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Asylangelegenheiten
Die Städte sind laut Flüchtlingsaufnahmegesetz NRW gesetzlich verpflichtet, Flüchtlinge unterzubringen und zu betreuen.
Die Städte sind laut Flüchtlingsaufnahmegesetz NRW gesetzlich verpflichtet, Flüchtlinge unterzubringen und zu betreuen. Zuständig für die Verteilung in Nordrhein-Westfalen ist die Bezirksregierung Arnsberg.
Gemäß dem Asylbewerberleistungsgesetz werden durch das Sozialamt der Gemeindeverwaltung Hövelhof der Lebensunterhalt und entsprechende Unterkünfte von bedürftigen Asylbewerbern sichergestellt.
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Zuständige Einrichtung
Bürgeramt
Rathaus Gemeinde Hövelhof
Schloßstraße 14
33161 Hövelhof
E-Mail: info@hoevelhof.de
Zuständige Kontaktpersonen
Letzte Änderung: 10.11.2022 16:20 Uhr
Die Städte sind laut Flüchtlingsaufnahmegesetz NRW gesetzlich verpflichtet, Flüchtlinge unterzubringen und zu betreuen.
Die Städte sind laut Flüchtlingsaufnahmegesetz NRW gesetzlich verpflichtet, Flüchtlinge unterzubringen und zu betreuen. Zuständig für die Verteilung in Nordrhein-Westfalen ist die Bezirksregierung Arnsberg.
Gemäß dem Asylbewerberleistungsgesetz werden durch das Sozialamt der Gemeindeverwaltung Hövelhof der Lebensunterhalt und entsprechende Unterkünfte von bedürftigen Asylbewerbern sichergestellt.
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