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Bauakten
Als Eigentümer oder einer Person mit berechtigtem Interesse haben Sie die Möglichkeit in die vorhandenen Akten beim Kreis Paderborn Einsicht zu nehmen.
Als Eigentümer oder eine Person mit berechtigtem Interesse haben Sie die Möglichkeit, in die vorhandenen Akten beim Kreis Paderborn Einsicht zu nehmen.
Amt für Bauen und Wohnen
Aldegreverstr. 10 – 14
33102 Paderborn
05251/308-6326
bauamt@kreis-paderborn.de
Einsichtnahme in die Akten der Genehmigungsfreistellungen ist bei der Sennegemeinde Hövelhof nach vorheriger Terminabsprache möglich.
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Zuständige Einrichtungen
Bauamt
Rathaus Gemeinde Hövelhof
Schloßstraße 14
33161 Hövelhof
E-Mail: bauamt@hoevelhof.de
Kreisverwaltung Paderborn
Zuständige Kontaktpersonen
Letzte Änderung: 10.11.2022 16:35 Uhr
Als Eigentümer oder eine Person mit berechtigtem Interesse haben Sie die Möglichkeit, in die vorhandenen Akten beim Kreis Paderborn Einsicht zu nehmen.
Amt für Bauen und Wohnen
Aldegreverstr. 10 – 14
33102 Paderborn
05251/308-6326
bauamt@kreis-paderborn.de
Einsichtnahme in die Akten der Genehmigungsfreistellungen ist bei der Sennegemeinde Hövelhof nach vorheriger Terminabsprache möglich.
Frau
Marxkors
Sachbearbeitung
Frau
Niermeier
Sachbearbeitung
2. OG. Zi. 42
Frau
Rüther
Stellvertretende Amtsleitung
2. OG. Zi. 41
Frau
Marxkors
Sachbearbeitung
Frau
Niermeier
Sachbearbeitung
2. OG. Zi. 42
Frau
Rüther
Stellvertretende Amtsleitung
2. OG. Zi. 41