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 Bauanträge

Für die Errichtung eines Bauvorhabens außerhalb eines rechtskräftigen Bebauungsplanes ist die Genehmigung der zuständigen Baubehörde, dem Kreisbauamt Paderborn, erforderlich.

Für Bauvorhaben welche im Geltungsbereich eines Bebauungsplans im Sinne des § 30 Abs. 1 oder Abs. 2 BauGB liegen, bedarf der Bau Ihres Hauses unter bestimmten Voraussetzungen keiner Baugenehmigung. Geregelt ist dieses Verfahren im § 63 der BauO NRW.

Für die Errichtung eines Bauvorhabens außerhalb eines rechtskräftigen Bebauungsplanes ist die Genehmigung der zuständigen Baubehörde erforderlich.

Die zuständige Bauaufsichtsbehörde für das Gebiet der Sennegemeinde Hövelhof ist das Kreisbauamt Paderborn:

Amt für Bauen und Wohnen
Aldegreverstr. 10 – 14
33102 Paderborn
05251/308-6312

Bauanträge sind beim Kreis Paderborn einzureichen oder können an der Zentrale des Rathauses der Sennegemeinde Hövelhof abgegeben werden. Sie werden dann von der Gemeinde an das Kreisbauamt zur abschließenden Bearbeitung weitergeleitet.

Rechtsgrundlagen

§ 30 Abs. 1 oder Abs. 2 BauGB

§ 63 der BauO NRW

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  Zum Kontaktformular

Zuständige Einrichtungen

Kreisverwaltung Paderborn
Kreisverwaltung Paderborn
Aldegreverstraße 10-14
33161 Hövelhof
E-Mail: info@kreis-paderborn.de

Bauamt

Zuständige Kontaktpersonen

Frau Marxkors: Sachbearbeitung
Tel: 05257 5009-244
E-Mail: natascha.marxkors@hoevelhof.de

Letzte Änderung: 10.11.2022 16:42 Uhr