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Bauleitplanung
Die Bauleitplanung ist das wichtigste Planungswerkzeug zur Lenkung und Ordnung der städtebaulichen Entwicklung einer Gemeinde in Deutschland. Sie wird zweistufig in einem formalen bauplanungsrechtlichen Verfahren vollzogen, das im Baugesetzbuch (BauGB) umfassend geregelt ist.
Die Bauleitplanung ist das rechtliche Instrument, die städtebauliche Entwicklung des Gemeindegebietes zu ordnen. Die rechtliche Grundlage ist das Baugesetzbuch.
Ziel der Sennegemeinde Hövelhof ist es, durch vorordnende Maßnahmen oder Festsetzungen die räumliche Entwicklung der Gemeinde zu steuern bzw. städtebauliche und sonstige Missstände und Fehlentwicklungen zu beseitigen oder zu vermeiden.
Bauleitpläne im Sinne des BauGB sind der Flächennutzungsplan, als der vorbereitende Bauleitplan und die Bebauungspläne, als die verbindlichen Bauleitpläne (vgl. § 1 Abs. 2 BauGB).
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtung
Bauamt
Rathaus Gemeinde Hövelhof
Schloßstraße 14
33161 Hövelhof
E-Mail: bauamt@hoevelhof.de
Zuständige Kontaktpersonen
Letzte Änderung: 11.11.2022 08:05 Uhr
Die Bauleitplanung ist das rechtliche Instrument, die städtebauliche Entwicklung des Gemeindegebietes zu ordnen. Die rechtliche Grundlage ist das Baugesetzbuch.
Ziel der Sennegemeinde Hövelhof ist es, durch vorordnende Maßnahmen oder Festsetzungen die räumliche Entwicklung der Gemeinde zu steuern bzw. städtebauliche und sonstige Missstände und Fehlentwicklungen zu beseitigen oder zu vermeiden.
Bauleitpläne im Sinne des BauGB sind der Flächennutzungsplan, als der vorbereitende Bauleitplan und die Bebauungspläne, als die verbindlichen Bauleitpläne (vgl. § 1 Abs. 2 BauGB).
bebauungspläne, bebauungsplan, flächennutzungsplan https://serviceportal.hoevelhof.de:443/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/11154/showFrau
Marxkors
Sachbearbeitung
Frau
Niermeier
Sachbearbeitung
2. OG. Zi. 42
Frau
Rüther
Stellvertretende Amtsleitung
2. OG. Zi. 41