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Bildungspaket (Bildung und Teilhabe)
Chancen für Kinder aus Familien mit Kinderzuschlag
Ziel des Bildungspaketes ist es, Kindern aus finanziell schwachen Familien die notwendigen Bildungs- und Teilhabeangebote nicht vorzuenthalten. Als Berechtigte Person bzw. als Eltern haben Sie die Möglichkeit, hierfür vom Staat eine finanzielle Förderung zu beantragen.
Die Förderung betrifft folgende Bereiche:
- Ausflüge der Schule/ Kindertageseinrichtung (bis max. zum 25. Lebensjahr)
Berücksichtigungsfähig sind Kosten für ein- und mehrtägige Fahrten der Schule im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen sowie entsprechende Fahrten von Kindertageseinrichtungen.
- Benötigt wird zur Antragstellung ein Nachweis der Schule/ Kindertageseinrichtung über Kosten, Termin und Zahlungsmodalitäten (z.B. Elternbrief).
- Schülerbeförderungskosten (bis max. zum 25. Lebensjahr)
Berücksichtigt werden die für den Besuch der nächstgelegenen Schule des gewählten Bildungsganges entstehenden Beförderungskosten, soweit diese nicht durch Zuschüsse Dritter gefördert werden oder es zumutbar ist, diese aus dem Regelbedarf zu bestreiten.
- Zur Antragstellung ist in jedem Fall der ablehnende Bescheid zur Übernahme von Beförderungskosten des Schulträgers vorzulegen.
- Ergänzende angemessene Lernförderung (bis max. zum 25. Lebensjahr)
Übernommen werden können Aufwendungen für Lernförderung, die den ortsüblichen Sätzen
- Zur Antragstellung legen Sie bitte eine detaillierte Bestätigung der Schule (Anlage Lernförderung) sowie ggfs. Angaben zum gewählten Nachhilfeanbieter vor.
- Gemeinschaftliches Mittagessen in der Schule/ Kindertageseinrichtung/ Hort
(bis max. zum 25. Lebensjahr)
- Zur Antragstellung benötigen Sie eine Rechnung der Schule/ Kindertageseinrichtung/ eines anderen Leistungserbringers, alternativ einen Nachweis über bereits entstandene Kosten (z.B. Kontoauszug).
- Teilhabe am sozialen Leben (bis maximal zum 18. Lebensjahr)
Die Leistung kann eingesetzt werden für Mitgliedsbeiträge aus den Bereichen Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit, Unterricht in künstlerischer Fächern (z.B. Musikunterricht), angeleitete Aktivitäten der kulturellen Bildung (z.B. Museumsbesuche), die Teilnahme an (Ferien-)Freizeiten, wie auch für Baby- oder Kleinkindergruppenangebote (z.B. PEKIP, Babyschwimmen, etc).
- Zur Antragstellung legen Sie bitte einen Nachweis über die entstehenden oder bereits entstandenen Kosten (Vereinsbeiträge, Kursgebühren, etc.) vor.
Rechtsgrundlagen
- 6b Bundeskindergeldgesetz (BKGG)
- § 34 f. Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII)
- § 28 f. Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II)
- 2 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
- 3 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Kinder und Jugendliche bis 25 Jahren, die ihre Bildungs- und Teilhabebedarfe nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen oder eigenem Einkommen und Vermögen der Familie decken können und die deshalb einen Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende oder Sozialhilfe Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz haben oder deren Familien Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen. Altersobergrenze für Leistungen zum Mitmachen in Kultur, Sport und Freizeit: 18 Jahre.
Unterlagen
Nachweis der Bedürftigkeit, z. B. durch Bescheid über Kinderzuschlag, Wohngeld, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, gegebenenfalls Rechnungen, Quittungen und sonstige Nachweise soweit erforderlich Bescheinigungen der Schule (genauere Angaben bei den einzelnen Förderbereichen)
Bitte beachten Sie: Bei Leistungsbezug oder Leistungsanspruch nach dem SGB II wenden Sie sich bitte zuständigkeitshalber an das Jobcenter des Kreises Paderborn
Fristen
Ansprüche auf Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets nach dem Bundeskindergeldgesetz (für Familien mit Kinderzuschlag oder Wohngeld) verjähren 12 Monate nach Ablauf des Kalendermonats, in dem sie entstanden sind.
Verfahrensablauf
Leistungen für Bildung und Teilhabe erhalten Sie auf Antrag. Erkundigen Sie sich möglichst vorab bei der zuständigen Stelle, wie Sie Leistungen aus dem Bildungspaket am einfachsten beantragen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter helfen Ihnen auf Wunsch auch bei der Antragstellung. Füllen Sie die benötigten Vordrucke aus, unterschreiben Sie den Antrag und stellen Sie die notwendigen Nachweise zusammen. Senden Sie die vollständigen Antragsunterlagen mit der Post an die zuständige Stelle oder geben Sie diese persönlich dort ab. Sie erhalten schriftlich Bescheid.
Onlinedienstleistung
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Zuständige Einrichtung
Bürgeramt
Rathaus Gemeinde Hövelhof
Schloßstraße 14
33161 Hövelhof
E-Mail: info@hoevelhof.de
Zuständige Kontaktpersonen
Letzte Änderung: 08.03.2023 11:40 Uhr
Chancen für Kinder aus Familien mit Kinderzuschlag
Ziel des Bildungspaketes ist es, Kindern aus finanziell schwachen Familien die notwendigen Bildungs- und Teilhabeangebote nicht vorzuenthalten. Als Berechtigte Person bzw. als Eltern haben Sie die Möglichkeit, hierfür vom Staat eine finanzielle Förderung zu beantragen.
Die Förderung betrifft folgende Bereiche:
- Ausflüge der Schule/ Kindertageseinrichtung (bis max. zum 25. Lebensjahr)
Berücksichtigungsfähig sind Kosten für ein- und mehrtägige Fahrten der Schule im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen sowie entsprechende Fahrten von Kindertageseinrichtungen.
- Benötigt wird zur Antragstellung ein Nachweis der Schule/ Kindertageseinrichtung über Kosten, Termin und Zahlungsmodalitäten (z.B. Elternbrief).
- Schülerbeförderungskosten (bis max. zum 25. Lebensjahr)
Berücksichtigt werden die für den Besuch der nächstgelegenen Schule des gewählten Bildungsganges entstehenden Beförderungskosten, soweit diese nicht durch Zuschüsse Dritter gefördert werden oder es zumutbar ist, diese aus dem Regelbedarf zu bestreiten.
- Zur Antragstellung ist in jedem Fall der ablehnende Bescheid zur Übernahme von Beförderungskosten des Schulträgers vorzulegen.
- Ergänzende angemessene Lernförderung (bis max. zum 25. Lebensjahr)
Übernommen werden können Aufwendungen für Lernförderung, die den ortsüblichen Sätzen
- Zur Antragstellung legen Sie bitte eine detaillierte Bestätigung der Schule (Anlage Lernförderung) sowie ggfs. Angaben zum gewählten Nachhilfeanbieter vor.
- Gemeinschaftliches Mittagessen in der Schule/ Kindertageseinrichtung/ Hort
(bis max. zum 25. Lebensjahr)
- Zur Antragstellung benötigen Sie eine Rechnung der Schule/ Kindertageseinrichtung/ eines anderen Leistungserbringers, alternativ einen Nachweis über bereits entstandene Kosten (z.B. Kontoauszug).
- Teilhabe am sozialen Leben (bis maximal zum 18. Lebensjahr)
Die Leistung kann eingesetzt werden für Mitgliedsbeiträge aus den Bereichen Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit, Unterricht in künstlerischer Fächern (z.B. Musikunterricht), angeleitete Aktivitäten der kulturellen Bildung (z.B. Museumsbesuche), die Teilnahme an (Ferien-)Freizeiten, wie auch für Baby- oder Kleinkindergruppenangebote (z.B. PEKIP, Babyschwimmen, etc).
- Zur Antragstellung legen Sie bitte einen Nachweis über die entstehenden oder bereits entstandenen Kosten (Vereinsbeiträge, Kursgebühren, etc.) vor.
- 6b Bundeskindergeldgesetz (BKGG)
- § 34 f. Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII)
- § 28 f. Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II)
- 2 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
- 3 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
Nachweis der Bedürftigkeit, z. B. durch Bescheid über Kinderzuschlag, Wohngeld, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, gegebenenfalls Rechnungen, Quittungen und sonstige Nachweise soweit erforderlich Bescheinigungen der Schule (genauere Angaben bei den einzelnen Förderbereichen)
Bitte beachten Sie: Bei Leistungsbezug oder Leistungsanspruch nach dem SGB II wenden Sie sich bitte zuständigkeitshalber an das Jobcenter des Kreises Paderborn
Antragsberechtigt sind Kinder und Jugendliche bis 25 Jahren, die ihre Bildungs- und Teilhabebedarfe nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen oder eigenem Einkommen und Vermögen der Familie decken können und die deshalb einen Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende oder Sozialhilfe Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz haben oder deren Familien Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen. Altersobergrenze für Leistungen zum Mitmachen in Kultur, Sport und Freizeit: 18 Jahre.
Leistungen für Bildung und Teilhabe erhalten Sie auf Antrag. Erkundigen Sie sich möglichst vorab bei der zuständigen Stelle, wie Sie Leistungen aus dem Bildungspaket am einfachsten beantragen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter helfen Ihnen auf Wunsch auch bei der Antragstellung. Füllen Sie die benötigten Vordrucke aus, unterschreiben Sie den Antrag und stellen Sie die notwendigen Nachweise zusammen. Senden Sie die vollständigen Antragsunterlagen mit der Post an die zuständige Stelle oder geben Sie diese persönlich dort ab. Sie erhalten schriftlich Bescheid.
Ansprüche auf Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets nach dem Bundeskindergeldgesetz (für Familien mit Kinderzuschlag oder Wohngeld) verjähren 12 Monate nach Ablauf des Kalendermonats, in dem sie entstanden sind.
https://serviceportal.hoevelhof.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/11220/show