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Denkmalschutz und -pflege
Der organisatorische Aufbau der Denkmalbehörden in NRW unterteilt sich in die Untere, die Obere und die Oberste Denkmalbehörde. Die oberste Denkmalbehörde ist das für Denkmalschutz und Denkmalpflege zuständige Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung. Der Kreis Paderborn ist obere Denkmalbehörde für alle kreisangehörigen Kommunen. Die unteren Denkmalbehörden sind die Kommunen selbst. Sie sind die ersten Ansprechpartner in Fragen denkmalrechtlicher Entscheidungen und treffen diese im Benehmen mit dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe als Denkmalfachamt. Hier finden Sie weitere Informationen.
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Zuständige Einrichtung
Untere Denkmalbehörde
Rathaus Gemeinde Hövelhof
Schloßstraße 14
33161 Hövelhof
E-Mail: denkmal@hoevelhof.de
Zuständige Kontaktpersonen
Letzte Änderung: 03.05.2024 11:10 Uhr
Der organisatorische Aufbau der Denkmalbehörden in NRW unterteilt sich in die Untere, die Obere und die Oberste Denkmalbehörde. Die oberste Denkmalbehörde ist das für Denkmalschutz und Denkmalpflege zuständige Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung. Der Kreis Paderborn ist obere Denkmalbehörde für alle kreisangehörigen Kommunen. Die unteren Denkmalbehörden sind die Kommunen selbst. Sie sind die ersten Ansprechpartner in Fragen denkmalrechtlicher Entscheidungen und treffen diese im Benehmen mit dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe als Denkmalfachamt. Hier finden Sie weitere Informationen.
https://serviceportal.hoevelhof.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/11226/show