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 Einmalige Gestattung

Personen, Vereine oder Firmen, die aus einem aktuellen Anlass Speisen und Getränke anbieten möchten, können hierfür beim Bürgeramt eine einmalige Erlaubnis beantragen. 

Unterlagen

Benötigt wird ein formloser schriftlicher Antrag mit folgenden Angaben:
- Person des Antragsteller bzw. Verantwortlicher des Vereins/ der Firma
- Art, Ort und Dauer der Veranstaltung
- Größe des Saales oder Festzeltes
- Art der Speisen und Getränke
- Anzahl der Stände

Fristen

Bitte reichen Sie den Antrag mit den erforderlichen Angaben spätestens zwei Wochen vor der Veranstaltung beim Bürgeramt, Sachbereich Sicherheit und Ordnung, ein. 

Kosten

Die Mindestgebühr beträgt 25 € 

Zuständige Einrichtung

Bürgeramt
Rathaus Gemeinde Hövelhof
Schloßstraße 14
33161 Hövelhof
E-Mail: info@hoevelhof.de

Zuständige Kontaktpersonen

Letzte Änderung: 16.05.2023 16:08 Uhr