BIS: Suche und Detail
Suche ...
Erschließungsbeiträge nach Baugesetzbuch - BauGB
Der Erschließungsbeitrag ist eine nach den §§ 127 ff. BauGB in der Regel vom Grundstückseigentümer zu entrichtende Kommunalabgabe, mit der die Kommune die Erschließung eines Grundstücks, insbesondere eines Baugrundstückes, finanziert.
Mit dem Beitrag werden u.a. die kommunalen Investitionen für den Erwerb der Straßenfläche, die Anlegung einer Straßenentwässerungsanlage, die Anlegung einer Straßenbeleuchtung und die erstmalige Herstellung der Befestigung der Straßenfläche gedeckt.
Die Satzung finden Sie unter Downloads.
Dienstleistung jetzt online nutzen!
Zum KontaktformularOnlinedienstleistung
Downloads
Zuständige Einrichtung
Bauamt
Rathaus Gemeinde Hövelhof
Schloßstraße 14
33161 Hövelhof
E-Mail: bauamt@hoevelhof.de
Zuständige Kontaktpersonen
Letzte Änderung: 13.11.2022 16:26 Uhr
Mit dem Beitrag werden u.a. die kommunalen Investitionen für den Erwerb der Straßenfläche, die Anlegung einer Straßenentwässerungsanlage, die Anlegung einer Straßenbeleuchtung und die erstmalige Herstellung der Befestigung der Straßenfläche gedeckt.
Die Satzung finden Sie unter Downloads.
Frau
Niermeier
Sachbearbeitung
2. OG. Zi. 42