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 Expressreisepass

Einen Expressreispass können Sie im Bürgerservice / Einwohnermeldeamt beantragen.

Unterlagen

Es müssen der alte Reisepass (soweit vorhanden) und der gültige Personalausweis (soweit vorhanden) oder eine Geburtsurkunde sowie ein aktuelles biometrietaugliches Passfoto mitgebracht werden.

Im Falle, dass Sie Ihre biometrischen Lichtbilder selber machen, bitten wir Sie, die Größe von 35 mm x 45 mm einzuhalten. Unter folgendem Link sehen Sie die Auswahlkriterien.

Bei der Antragsstellung von einer Person unter 18 Jahren wird zusätzlich eine Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten benötigt. Die Anwesenheit von mindestens einem sorgeberechtigten Elternteil ist bei der Antragstellung unter 18 Jahren zwingend notwendig. Besteht eine Betreuung benötigen wir die Bestellungsurkunde des Amtsgerichts.

Kosten

Für Antragsteller unter 24 Jahren: 69,50 €.
Für Antragsteller ab 24 Jahren: 92,00 €.
Der Reisepass hat in der Regel 32 Seiten. Bei Pässen mit 48 Seiten wird ein Zuschlag von 22,00 € erhoben.
Die Gebühr ist bei Antragstellung zu zahlen.
Barzahlung oder EC-Kartenzahlung

Bearbeitungsdauer

Von der Antragstellung bis zur Fertigstellung Ihres Passes vergehen in der Regel 3 Werktage. 

Hinweise und Besonderheiten

Der Bürgerservice der Sennegemeinde Hövelhof hat im Rathaus das höchste Bürgeraufkommen. Daher ist die Terminvergabe ein wichtiger Baustein für die zügige Bearbeitung ihrer Anliegen.
Bürger mit Terminen werden unmittelbar aufgerufen und haben somit in der Regel keine Wartezeit.

Bitte vereinbaren Sie vorab telefonisch unter  05257 5009-0 einen Termin mit ihrem zuständigen Sachbearbeiter.

Weitere Informationen

Zur Antragstellung ist Ihr persönliches Erscheinen notwendig. Alle alten Reisepässe behalten ihre Gültigkeit bis zum Ablaufdatum. Ein vorzeitiger Umtausch des alten Reisepasses ist aber jederzeit möglich, jedoch verkürzt sich die Gültigkeitsdauer des neuen Reisepasses um 4 Jahre, wenn der alte Reisepass noch länger als 6 Monate gültig ist. Der Reisepass ist in der Regel persönlich abzuholen. Sie haben auch die Möglichkeit, den von Ihnen beantragten Reisepass von einem Familienmitglied gegen Vorlage einer Vollmacht und eines gültigen Ausweises abholen zu lassen.
Die Gültigkeitsdauer eines Reisepasses beträgt für Personen unter 24 Jahren: 6 Jahre; für Personen ab 24 Jahren: 10 Jahre. Eine Verlängerung des Passes ist nicht möglich. 

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  Zum Kontaktformular

Zuständige Einrichtung

Bürgerservice / Einwohnermeldeamt
Rathaus Gemeinde Hövelhof
Schloßstraße 14
33161 Hövelhof
E-Mail: info@hoevelhof.de

Letzte Änderung: 13.02.2023 12:21 Uhr