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 Gartenwasserzähler

Der Antrag auf einen Gartenwasserzähler wird beim Kämmereiamt gestellt.

Zur Minderung der Abwassergebühr kann zur Gartenbewässerung oder Teichbefüllung ein Gartenwasserzähler beantragt werden. Bitte beachten Sie, dass sich ein zusätzlicher Zähler nur unter bestimmten Bedingungen lohnt. Denn der Zähler muss durch einen Fachbetrieb installiert werden und alle 6 Jahre mit Ablauf des Eichzeitraumes erneuert werden. Weiterhin wird seit dem 01.01.2023 eine Abnahme- und Verwaltungsgebühr von 50 Euro erhoben. So entstehen Kosten, die der Minderung der Abwassergebühr entgegenstehen.

Weiterhin spielt auch der Nachhaltigkeitsgedanke eine immer größer werdende Rolle. Die Wertschätzung für Trinkwasser als qualitativ hochwertiges Lebensmittel sollte berücksichtigt werden. Aus diesem Grund gehört die Sennegemeinde seit 2019 zu den Städten und Gemeinden aus dem Kreis Paderborn, die unter dem Titel „Unser Wasser“ zusammen als Partner auf die Herausforderungen durch Klimawandel und Dargebotsveränderungen in den Dialog um unser Lebensmittel Nr. 1 einsteigen.

Zudem führt die große Entnahme zu Bewässerungszwecken in den Abendstunden im Sommer zu einer großen Belastung und Stress im Leitungsnetz. Durch den Druckabfall können erhebliche Schäden im Leitungsnetz entstehen.

Wenn Sie dennoch an dem Einbau eines Gartenwasserzählers festhalten, können Sie Ihr Anliegen im Kämmereiamt vorbringen.

Kosten

Abnahme- und Verwaltungsgebühr in Höhe von 50 Euro

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Zuständige Einrichtungen

Wasserwerk
Rathaus Gemeinde Hövelhof
Schloßstraße 14
33161 Hövelhof
E-Mail: wasser@hoevelhof.de

Kämmereiamt

Zuständige Kontaktpersonen

Frau Ulrich: Sachbearbeitung
Tel: 05257 5009-144

Letzte Änderung: 06.03.2023 15:49 Uhr