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 Genehmigungsfreistellungen

Keiner Baugenehmigung bedarf unter der Voraussetzungen des § 63 Absatz 2 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von

  • Wohngebäuden der Gebäudeklassen 1 bis 4,
  • sonstigen Gebäuden der Gebäudeklassen 1 und 2 und
  • Nebengebäuden und Nebenanlagen für Gebäude nach Nummer 1 und 2,

wenn

  • es im Geltungsbereich eines Bebauungsplans im Sinne des § 30 Absatz 1 oder der §§ 12, 30 Absatz 2 Baugesetzbuch liegt,
  • es den Festsetzungen des Bebauungsplans und den Regelungen örtlicher Bauvorschriften (§ 89) nicht widerspricht oder sie keiner Ausnahme oder Befreiung nach § 31 des Baugesetzbuchs bedürfen,
  • die Erschließung im Sinne des Baugesetzbuchs gesichert ist,
  • es keiner Abweichung nach § 69 bedarf und
  • die Gemeinde nicht innerhalb der Frist nach Absatz 3 Satz 4 erklärt, dass das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren durchgeführt werden soll oder eine vorläufige Untersagung nach § 15 Absatz 1 Satz 2 Baugesetzbuch beantragt.

Die Bauherrschaft hat die erforderlichen Unterlagen bei der Gemeinde einzureichen. Mit dem Bauvorhaben darf einen Monat nach Eingang der erforderlichen Unterlagen bei der Gemeinde begonnen werden. Teilt die Gemeinde der Bauherrschaft vor Ablauf der Frist mit, dass kein Genehmigungsverfahren durchgeführt werden soll und sie eine Untersagung nach § 15 Absatz 1 Satz 2 Baugesetzbuch nicht beantragen wird, darf die Bauherrschaft mit der Ausführung des Bauvorhabens beginnen. Weder die Sennegemeinde Hövelhof noch der Kreis Paderborn hat im Rahmen der Genehmigungsfreistellung die Aufgabe, die Rechtmäßigkeit des Bauvorhabens und der dazugehörigen Pläne und Nachweise zu prüfen. Die Verantwortung für das Bauvorhaben liegt ausschließlich bei den Antragstellenden und der von ihnen beauftragten Personen. Die Sennegemeinde Hövelhof sowie der Kreis Paderborn haften in keiner Weise.

Zuständige Einrichtung

Bauamt
Rathaus Gemeinde Hövelhof
Schloßstraße 14
33161 Hövelhof
E-Mail: bauamt@hoevelhof.de

Zuständige Kontaktpersonen

Frau Marxkors: Sachbearbeitung
Tel: 05257 5009-244
E-Mail: natascha.marxkors@hoevelhof.de

Letzte Änderung: 06.05.2024 08:27 Uhr