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 Grundstücksentwässerung

Die Beseitigung von häuslichem Abwasser wird durch das Abwasserwerk der Gemeinde sichergestellt.

Bei einem Neubau oder Umbau ist die Grundstücksentwässerung mit der Gemeinde abzustimmen. Im Vorfeld ist ein entsprechender Entwässerungsantrag in 1-facher Ausführung bei der Gemeinde zu stellen. Den Vordruck finden Sie unter Downloads. Bitte ausdrucken und dann ausfüllen.

Hierbei ist die Entwässerungssatzung der Gemeinde Hövelhof zu berücksichtigen, siehe Downloads. 

Zuständige Einrichtungen

Abwasserwerk
Rathaus Gemeinde Hövelhof
Schloßstraße 14
33161 Hövelhof
E-Mail: abwasser@hoevelhof.de

Kämmereiamt

Zuständige Kontaktpersonen

Letzte Änderung: 27.04.2023 16:17 Uhr