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Hundeanmeldung - gefährlicher Hund
Anmeldung eines gefährlichen Hundes im Sinne des § 3 Abs. 2 Landeshundegesetz
Anmeldung eines gefährlichen Hundes im Sinne des § 3 Abs. 2 Landeshundegesetz
Gefährliche Hunde sind:
1. American-Staffordshire-Terrier
2. Bull-Terrier
3. Pitbull-Terrier
4. Staffordshire-Bullterrier
5. sowie Kreuzungen untereinander oder deren Kreuzungen mit anderen Rassen
6. nach Einstufung im Einzelfall
In NRW ist der private Erwerb eines sogenannten "Listenhundes" strafbar.
Nur Tierheime oder anerkannte Tierschutzvereine haben die Erlaubnis, Listenhunde zu vermitteln. Es ist also auch verboten, solch einen Hund aus einem anderen Bundesland privat ohne Tierschutzvertrag hier anzumelden.
Rechtsgrundlagen
Landeshundegesetz
Unterlagen
Personalausweis, Heimtierausweis, Sachkundenachweis vom Kreisveterinäramt, Chip-Nummer, Nachweis der Haftpflichtversicherung, Führungszeugnis, Nachweis über eine ausbruchsichere Unterbringung sowie ein Nachweis über ein privates Interesse (Tierschutzvertrag vom Tierheim oder Verein).
Kosten
70 € Verwaltungsgebühr
250,00 € Hundesteuer pro Jahr
Hundesteuersatzung unter Downloads
Verlorene Hundesteuermarken können gegen einen Kostenersatz von 3,00 € ersetzt werden.
Hinweise und Besonderheiten
Der Bürgerservice der Sennegemeinde Hövelhof hat im Rathaus das höchste Bürgeraufkommen. Daher ist die Terminvergabe ein wichtiger Baustein für die zügige Bearbeitung ihrer Anliegen.
Bürger mit Terminen werden unmittelbar aufgerufen und haben somit in der Regel keine Wartezeit.
Bitte vereinbaren Sie vorab telefonisch unter 05257 5009-0 einen Termin mit ihrem zuständigen Sachbearbeiter.
Onlinedienstleistung
Downloads
Zuständige Einrichtung
Bürgeramt
Rathaus Gemeinde Hövelhof
Schloßstraße 14
33161 Hövelhof
E-Mail: info@hoevelhof.de
Zuständige Kontaktpersonen
Letzte Änderung: 23.12.2022 12:22 Uhr
Anmeldung eines gefährlichen Hundes im Sinne des § 3 Abs. 2 Landeshundegesetz
Gefährliche Hunde sind:
1. American-Staffordshire-Terrier
2. Bull-Terrier
3. Pitbull-Terrier
4. Staffordshire-Bullterrier
5. sowie Kreuzungen untereinander oder deren Kreuzungen mit anderen Rassen
6. nach Einstufung im Einzelfall
In NRW ist der private Erwerb eines sogenannten "Listenhundes" strafbar.
Nur Tierheime oder anerkannte Tierschutzvereine haben die Erlaubnis, Listenhunde zu vermitteln. Es ist also auch verboten, solch einen Hund aus einem anderen Bundesland privat ohne Tierschutzvertrag hier anzumelden.
Personalausweis, Heimtierausweis, Sachkundenachweis vom Kreisveterinäramt, Chip-Nummer, Nachweis der Haftpflichtversicherung, Führungszeugnis, Nachweis über eine ausbruchsichere Unterbringung sowie ein Nachweis über ein privates Interesse (Tierschutzvertrag vom Tierheim oder Verein).
70 € Verwaltungsgebühr
250,00 € Hundesteuer pro Jahr
Hundesteuersatzung unter Downloads
Verlorene Hundesteuermarken können gegen einen Kostenersatz von 3,00 € ersetzt werden.
Frau
Hänsel
Sachbearbeitung
EG. Zi. 13