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 Hundeanmeldung - gefährlicher Hund

Anmeldung eines gefährlichen Hundes im Sinne des § 3 Abs. 2 Landeshundegesetz

Anmeldung eines gefährlichen Hundes im Sinne des § 3 Abs. 2 Landeshundegesetz


Gefährliche Hunde sind:
1. American-Staffordshire-Terrier
2. Bull-Terrier
3. Pitbull-Terrier
4. Staffordshire-Bullterrier
5. sowie Kreuzungen untereinander oder deren Kreuzungen mit anderen Rassen

6. nach Einstufung im Einzelfall

In NRW ist der private Erwerb eines sogenannten "Listenhundes" strafbar.
Nur Tierheime oder anerkannte Tierschutzvereine haben die Erlaubnis, Listenhunde zu vermitteln. Es ist also auch verboten, solch einen Hund aus einem anderen Bundesland privat ohne Tierschutzvertrag hier anzumelden.

Rechtsgrundlagen

Landeshundegesetz

Unterlagen

Personalausweis, Heimtierausweis, Sachkundenachweis vom Kreisveterinäramt, Chip-Nummer, Nachweis der Haftpflichtversicherung, Führungszeugnis, Nachweis über eine ausbruchsichere Unterbringung sowie ein Nachweis über ein privates Interesse (Tierschutzvertrag vom Tierheim oder Verein).

Kosten

70 € Verwaltungsgebühr

250,00 € Hundesteuer pro Jahr
Hundesteuersatzung unter Downloads
Verlorene Hundesteuermarken können gegen einen Kostenersatz von 3,00 € ersetzt werden.

Hinweise und Besonderheiten

Der Bürgerservice der Sennegemeinde Hövelhof hat im Rathaus das höchste Bürgeraufkommen. Daher ist die Terminvergabe ein wichtiger Baustein für die zügige Bearbeitung ihrer Anliegen.
Bürger mit Terminen werden unmittelbar aufgerufen und haben somit in der Regel keine Wartezeit.

Bitte vereinbaren Sie vorab telefonisch unter 05257 5009-0 einen Termin mit ihrem zuständigen Sachbearbeiter.

Zuständige Einrichtung

Bürgeramt
Rathaus Gemeinde Hövelhof
Schloßstraße 14
33161 Hövelhof
E-Mail: info@hoevelhof.de

Zuständige Kontaktpersonen

Letzte Änderung: 23.12.2022 12:22 Uhr