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Hundeanmeldung - großer Hund
Anmeldung eins großen Hundes nach § 11 Abs. 1 Landeshundegesetz.
Die Anmeldung eins großen Hundes nach § 11 Abs. 1 Landeshundegesetz trifft zu, wenn der ausgewachsene Hund eine Widerristhöhe von mehr als 40 cm hat oder schwerer ist als 20 kg.
Rechtsgrundlagen
Landeshundegesetz
Unterlagen
Personalausweis, Heimtierausweis, Sachkundenachweis/Halterbescheinigung, Chipnummer, Nachweis der Haftpflichtversicherung
Kosten
25,00 € Verwaltungsgebühr
Hundesteuersatzung unter Downloads
Verlorene Hundesteuermarken können gegen einen Kostenersatz von 3,00 € ersetzt werden.
Hinweise und Besonderheiten
Der Bürgerservice der Sennegemeinde Hövelhof hat im Rathaus das höchste Bürgeraufkommen. Daher ist die Terminvergabe ein wichtiger Baustein für die zügige Bearbeitung ihrer Anliegen.
Bürger mit Terminen werden unmittelbar aufgerufen und haben somit in der Regel keine Wartezeit.
Bitte vereinbaren Sie vorab telefonisch unter 05257 5009-0 einen Termin mit ihrem zuständigen Sachbearbeiter.
Onlinedienstleistung
Downloads
Zuständige Einrichtung
Bürgeramt
Rathaus Gemeinde Hövelhof
Schloßstraße 14
33161 Hövelhof
E-Mail: info@hoevelhof.de
Zuständige Kontaktpersonen
Letzte Änderung: 19.01.2023 16:36 Uhr
Die Anmeldung eins großen Hundes nach § 11 Abs. 1 Landeshundegesetz trifft zu, wenn der ausgewachsene Hund eine Widerristhöhe von mehr als 40 cm hat oder schwerer ist als 20 kg.
Personalausweis, Heimtierausweis, Sachkundenachweis/Halterbescheinigung, Chipnummer, Nachweis der Haftpflichtversicherung
25,00 € Verwaltungsgebühr
Hundesteuersatzung unter Downloads
Verlorene Hundesteuermarken können gegen einen Kostenersatz von 3,00 € ersetzt werden.
Frau
Hänsel
Sachbearbeitung
EG. Zi. 13