BIS: Suche und Detail

 Kanalbenutzungsgebühren

Für die Einleitung von Abwässern in das gemeindeeigene Kanalnetz wird nach Maßgabe der geltenden Gebührensatzung eine Entwässerungsgebühr erhoben.


Die Höhe der Gebühren wird auf der Grundlage einer Kostenkalkulation ermittelt und durch Beschluss des Gemeinderates in einer Gebührensatzung festgelegt. Nähere Informationen zur aktuellen Gebührensatzung erteilen die zuständigen Mitarbeiter/innen der Kämmerei.

Dienstleistung jetzt online nutzen!

  Zum Kontaktformular

Onlinedienstleistung

Zuständige Einrichtung

Kämmereiamt
Rathaus Gemeinde Hövelhof
Schloßstraße 14
33161 Hövelhof
E-Mail: info@hoevelhof.de

Zuständige Kontaktpersonen

Frau Reimer: Sachbearbeitung
Tel: 05257 5009-237

Letzte Änderung: 21.11.2022 08:49 Uhr