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Kanalbenutzungsgebühren
Für die Einleitung von Abwässern in das gemeindeeigene Kanalnetz wird nach Maßgabe der geltenden Gebührensatzung eine Entwässerungsgebühr erhoben.
Die Höhe der Gebühren wird auf der Grundlage einer Kostenkalkulation ermittelt und durch Beschluss des Gemeinderates in einer Gebührensatzung festgelegt. Nähere Informationen zur aktuellen Gebührensatzung erteilen die zuständigen Mitarbeiter/innen der Kämmerei.
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Kämmereiamt
Rathaus Gemeinde Hövelhof
Schloßstraße 14
33161 Hövelhof
E-Mail: info@hoevelhof.de
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Letzte Änderung: 21.11.2022 08:49 Uhr
Für die Einleitung von Abwässern in das gemeindeeigene Kanalnetz wird nach Maßgabe der geltenden Gebührensatzung eine Entwässerungsgebühr erhoben.
Die Höhe der Gebühren wird auf der Grundlage einer Kostenkalkulation ermittelt und durch Beschluss des Gemeinderates in einer Gebührensatzung festgelegt. Nähere Informationen zur aktuellen Gebührensatzung erteilen die zuständigen Mitarbeiter/innen der Kämmerei.
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