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 Kinderreisepass

Kinderreisepässe werden für Kinder bis 12 Jahre bei Auslandsreisen erforderlich und werden auf Antrag ausgestellt.

Da die Ausstellung eines Kinderreisepasses eine gewisse Zeit in Anspruch nimmt, sollte man sich rechtzeitig darum kümmern. Dann steht auch dem Urlaub nichts mehr im Wege. 

Der neu ausgestellte Kinderreisepass gilt ab Antragsstellung 364 Tage.

Bitte beachten Sie: Bei der Beantragung, Verlängerung und Aktualisierung ist die Anwesenheit des Kindes und mindestens eines Sorgeberechtigten erforderlich!

Ein Kinderreisepass darf nur bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres ausgestellt werden.

Akzeptiert Ihr geplantes Urlaubsland einen Kinderreisepass? Angaben dazu finden Sie auf der Homepage des Auswärtigen Amtes in der Rubrik: Reise- und Sicherheitshinweise.

Unterlagen

  • Geburts- oder Abstammungsurkunde*
  • aktuelles, biometrisches Lichtbild (nicht älter als sechs Monate)
  • soweit vorhanden den bisherigen Kinderausweis oder Kinderreisepass
  • die Einverständniserklärung (siehe unter Downloads) beider Sorgeberechtigter, es sei denn, ein Elternteil weist das alleinige Sorgerecht nach
  • wenn es aufgrund einer Scheidung nur einen Sorgeberechtigten gibt, wird der Sorgerechtsbeschluss benötigt

*Die Geburts- oder Astammungsurkunde benötigen Sie nur, wenn es sich um einen Erstantrag handelt.

Kosten

Neuer Kinderreisepass: 13,00 €

Verlängerung (nur möglich, wenn der aktuelle Kinderreisepass noch gültig ist) 6,00 €.

Die Gebühr ist bei Antragstellung, in Bar oder mit EC-Karte zu zahlen.*

Die Änderung aufgrund eines Wohnortwechsels ist gebührenfrei.

*Gebührenbefreiung besteht bei Vorliegen eines Familienpasses.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungszeit beträgt ca. 48 Stunden

Hinweise und Besonderheiten

Der Bürgerservice der Sennegemeinde Hövelhof hat im Rathaus das höchste Bürgeraufkommen. Daher ist die Terminvergabe ein wichtiger Baustein für die zügige Bearbeitung ihrer Anliegen.
Bürger mit Terminen werden unmittelbar aufgerufen und haben somit in der Regel keine Wartezeit.

Bitte vereinbaren Sie vorab telefonisch unter 05257 5009-0 einen Termin mit ihrem zuständigen Sachbearbeiter.

Weitere Informationen

Der Kinderreisepass kann nur persönlich bei der Meldebehörde der Haupt- oder alleinigen Wohnung beantragt werden. Dabei muss zumindest ein gesetzlicher Vertreter (Vater oder Mutter / ggf. Vormund) persönlich und in Begleitung des Kindes im Einwohneramt anwesend sein.

Dienstleistung jetzt online nutzen!

  Zum Kontaktformular

Zuständige Einrichtung

Bürgerservice / Einwohnermeldeamt
Rathaus Gemeinde Hövelhof
Schloßstraße 14
33161 Hövelhof
E-Mail: info@hoevelhof.de

Letzte Änderung: 13.02.2023 12:20 Uhr