BIS: Suche und Detail
Suche ...
Meldebescheinigung
Eine Meldebescheinigung dient als Nachweis über die Meldezeiten am Wohnsitz.
Meldebescheinigungen werden vom Einwohnermeldeamt ausgestellt
Unterlagen
Es müssen der gültige Personalausweis (soweit vorhanden),der gültige Reisepass (soweit vorhanden) oder eine Geburtsurkunde mitgebracht werden.
Die Anwesenheit von mindestens einem sorgeberechtigten Elternteil ist bei der Antragstellung unter 18 Jahren zwingend notwendig.
Kosten
Für Antragsteller: 9,00€.
Die Gebühr ist bei Antragstellung, in Bar oder mit EC-Karte zu zahlen.
Gebührenfrei in folgenden Angelegenheiten:
- Zahlung von Ruhegehältern, Witwen- und Waisengeldern
- Krankengeldern
- Unterstützungen und dgl. aus öffentlichen und privaten Kassen
- Leistungen der Versorgungsämter
- zur Vorlage bei der Stiftung für Hochschulzulassung (SfH) zum Zwecke der Studienplatzvergabe
- zur Vorlage bei Schulen und Hochschulen
- zur Vorlage bei der Finanzverwaltung und der Arbeitsverwaltung (Agentur für Arbeit, Jobcenter, Familienkasse)
- zur Vorlage bei den Dienststellen der Gemeinde Hövelhof
Hinweise und Besonderheiten
Der Bürgerservice der Sennegemeinde Hövelhof hat im Rathaus das höchste Bürgeraufkommen. Daher ist die Terminvergabe ein wichtiger Baustein für die zügige Bearbeitung ihrer Anliegen.
Bürger mit Terminen werden unmittelbar aufgerufen und haben somit in der Regel keine Wartezeit.
Bitte vereinbaren Sie vorab telefonisch unter 05257 5009-0 einen Termin mit ihrem zuständigen Sachbearbeiter.
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtung
Bürgerservice / Einwohnermeldeamt
Rathaus Gemeinde Hövelhof
Schloßstraße 14
33161 Hövelhof
E-Mail: info@hoevelhof.de
Zuständige Kontaktpersonen
Letzte Änderung: 13.02.2023 12:22 Uhr
Eine Meldebescheinigung dient als Nachweis über die Meldezeiten am Wohnsitz.
Meldebescheinigungen werden vom Einwohnermeldeamt ausgestellt
Es müssen der gültige Personalausweis (soweit vorhanden),der gültige Reisepass (soweit vorhanden) oder eine Geburtsurkunde mitgebracht werden.
Die Anwesenheit von mindestens einem sorgeberechtigten Elternteil ist bei der Antragstellung unter 18 Jahren zwingend notwendig.
Der Bürgerservice der Sennegemeinde Hövelhof hat im Rathaus das höchste Bürgeraufkommen. Daher ist die Terminvergabe ein wichtiger Baustein für die zügige Bearbeitung ihrer Anliegen.
Bürger mit Terminen werden unmittelbar aufgerufen und haben somit in der Regel keine Wartezeit.
Bitte vereinbaren Sie vorab telefonisch unter 05257 5009-0 einen Termin mit ihrem zuständigen Sachbearbeiter.
https://serviceportal.hoevelhof.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/11786/show