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Personalausweis
Der Antrag ist persönlich zu stellen und Sie können sich nicht vertreten lassen.
Den Antrag auf einen Personalausweis können Sie im Bürgerservice / Einwohnermeldeamt stellen.
Behinderte, Kranke oder Gebrechliche, die nicht persönlich erscheinen können, werden gebeten, telefonisch oder durch eine Vertrauensperson Kontakt mit dem Bürgerservice (05257/5009-0) aufzunehmen.
Informationen zu Ihrem Personalausweis und dem Online-Ausweis finden Sie unter dem Personalausweisportal.
Unterlagen
Mitzubringen sind:
- Ihren alten Personalausweis, auch wenn er ungültig ist,
- und/oder Ihren Kinderreisepass und/oder Ihren Reisepass,
- ein aktuelles biometrisches Lichtbild (nicht älter als sechs Monate)
Haben Sie Ihren Personalausweis verloren oder ist er Ihnen gestohlen worden, bringen Sie bitte Ihren Reisepass oder Ihre Geburtsurkunde mit.
Besitzen Sie keines der oben genannten Dokumente, bitten wir Sie sich vorab zu erkundigen unter der Telefonnummer 05257/50090.
Im Falle, dass Sie Ihr biometrisches Lichtbild selber machen, bitten wir Sie, die Größe von 35 mm x 45 mm einzuhalten. Unter folgendem Link sehen Sie die Auswahlkriterien.
Bei der Antragsstellung einer Person unter 16 Jahren wird zusätzlich eine Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten benötigt. Die Anwesenheit von mindestens einem sorgeberechtigten Elternteil ist bei der Antragstellung unter 16 Jahren zwingend notwendig. Besteht eine Betreuung benötigen wir die Bestellungsurkunde des Amtsgerichts.
Die Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten steht Ihnen unter Downloads zur Verfügung.
Kosten
Antragsteller unter 24 Jahren zahlen 22,80 €. (6 Jahre gültig)
Antragsteller über 24 Jahren zahlen 37,00 €. (10 Jahre gütig)
Die Gebühr ist bei Antragstellung zu zahlen.
Barzahlung oder EC-Kartenzahlung
Bearbeitungsdauer
Die Lieferzeit beträgt ca. 2 bis 3 Wochen.
Nach Fertigstellung des Ausweises durch die Bundesdruckerei erhalten Sie von dieser den sogenannten PIN/PUK-Brief mit Ihrer PIN- und der PUK-Nummer, die Sie zur Nutzung der Online-Ausweisfunktion benötigen, und auch Ihr Sperrkennwort (bitte sorgfältig aufbewahren!). In der Regel können Sie nach Erhalt des Briefes den Ausweis in der Zentrale des Rathauses abholen.
Der Personalausweis ist in der Regel persönlich abzuholen. Sollten Sie verhindert sein, können Sie eine Person bevollmächtigen Ihren Personalausweis abzuholen.
Bei der Abholung ist Ihr bestehender Personalausweis (auch wenn er bereits ungültig ist), die Abholvollmacht sowie das Ausweisdokument der bevollmächtigten Person vorzulegen.
Hinweise und Besonderheiten
Der Bürgerservice der Sennegemeinde Hövelhof hat im Rathaus das höchste Bürgeraufkommen. Daher ist die Terminvergabe ein wichtiger Baustein für die zügige Bearbeitung ihrer Anliegen. Bürger mit Terminen werden unmittelbar aufgerufen und haben somit in der Regel keine Wartezeit.
Bitte vereinbaren Sie vorab telefonisch unter 05257 5009-0 oder online einen Termin mit ihrem zuständigen Sachbearbeiter.
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Vollmacht zur Abholung eines Ausweises / Passes oder sonstiger Unterlagen Zum KontaktformularOnlinedienstleistung
Zuständige Einrichtung
Bürgerservice / Einwohnermeldeamt
Rathaus Gemeinde Hövelhof
Schloßstraße 14
33161 Hövelhof
E-Mail: info@hoevelhof.de
Zuständige Kontaktpersonen
Letzte Änderung: 14.08.2023 12:12 Uhr
Der Antrag ist persönlich zu stellen und Sie können sich nicht vertreten lassen.
Den Antrag auf einen Personalausweis können Sie im Bürgerservice / Einwohnermeldeamt stellen.
Behinderte, Kranke oder Gebrechliche, die nicht persönlich erscheinen können, werden gebeten, telefonisch oder durch eine Vertrauensperson Kontakt mit dem Bürgerservice (05257/5009-0) aufzunehmen.
Informationen zu Ihrem Personalausweis und dem Online-Ausweis finden Sie unter dem Personalausweisportal.
Mitzubringen sind:
- Ihren alten Personalausweis, auch wenn er ungültig ist,
- und/oder Ihren Kinderreisepass und/oder Ihren Reisepass,
- ein aktuelles biometrisches Lichtbild (nicht älter als sechs Monate)
Haben Sie Ihren Personalausweis verloren oder ist er Ihnen gestohlen worden, bringen Sie bitte Ihren Reisepass oder Ihre Geburtsurkunde mit.
Besitzen Sie keines der oben genannten Dokumente, bitten wir Sie sich vorab zu erkundigen unter der Telefonnummer 05257/50090.
Im Falle, dass Sie Ihr biometrisches Lichtbild selber machen, bitten wir Sie, die Größe von 35 mm x 45 mm einzuhalten. Unter folgendem Link sehen Sie die Auswahlkriterien.
Bei der Antragsstellung einer Person unter 16 Jahren wird zusätzlich eine Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten benötigt. Die Anwesenheit von mindestens einem sorgeberechtigten Elternteil ist bei der Antragstellung unter 16 Jahren zwingend notwendig. Besteht eine Betreuung benötigen wir die Bestellungsurkunde des Amtsgerichts.
Die Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten steht Ihnen unter Downloads zur Verfügung.
Die Lieferzeit beträgt ca. 2 bis 3 Wochen.
Nach Fertigstellung des Ausweises durch die Bundesdruckerei erhalten Sie von dieser den sogenannten PIN/PUK-Brief mit Ihrer PIN- und der PUK-Nummer, die Sie zur Nutzung der Online-Ausweisfunktion benötigen, und auch Ihr Sperrkennwort (bitte sorgfältig aufbewahren!). In der Regel können Sie nach Erhalt des Briefes den Ausweis in der Zentrale des Rathauses abholen.
Der Personalausweis ist in der Regel persönlich abzuholen. Sollten Sie verhindert sein, können Sie eine Person bevollmächtigen Ihren Personalausweis abzuholen.
Bei der Abholung ist Ihr bestehender Personalausweis (auch wenn er bereits ungültig ist), die Abholvollmacht sowie das Ausweisdokument der bevollmächtigten Person vorzulegen.
Der Bürgerservice der Sennegemeinde Hövelhof hat im Rathaus das höchste Bürgeraufkommen. Daher ist die Terminvergabe ein wichtiger Baustein für die zügige Bearbeitung ihrer Anliegen. Bürger mit Terminen werden unmittelbar aufgerufen und haben somit in der Regel keine Wartezeit.
Bitte vereinbaren Sie vorab telefonisch unter 05257 5009-0 oder online einen Termin mit ihrem zuständigen Sachbearbeiter.
https://serviceportal.hoevelhof.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/11830/show