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Personalausweis
Hier können Sie einen Antrag auf einen Personalausweis stellen.
Den Antrag auf einen Personalausweis können Sie im Bürgerservice / Einwohnermeldeamt stellen.
Informationen zu Ihrem Personalausweis und der Ihrem Online-Ausweis finden Sie unter dem Personalausweisportal.
Unterlagen
Es müssen der alte Personalausweis (soweit vorhanden) oder eine Geburtsurkunde sowie ein aktuelles biometrietaugliches Passfoto (nicht älter als sechs Monate) mitgebracht werden.
Im Falle, dass Sie Ihre biometrischen Lichtbilder selber machen, bitten wir Sie, die Größe von 35 mm x 45 mm einzuhalten. Unter folgendem Link sehen Sie die Auswahlkriterien.
Bei der Antragsstellung von Jugendlichen unter 16 Jahren wird zusätzlich eine Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten benötigt. Die Anwesenheit von mindestens einem sorgeberechtigten Elternteil ist bei der Antragstellung unter 16 Jahren zwingend notwendig.
Kosten
Für Antragsteller unter 24 Jahren: 22,80 €.
Für Antragsteller ab 24 Jahren: 37,00 €.
Die Gebühr ist bei Antragstellung zu zahlen.
Barzahlung bzw. EC-Kartenzahlung
Bearbeitungsdauer
Von der Antragstellung bis zur Fertigstellung Ihres Ausweises vergehen in der Regel 3 Wochen.
Nach Fertigstellung des Ausweises durch die Bundesdruckerei erhalten Sie von dieser den sogenannten PIN/PUK-Brief mit Ihrer PIN- und der PUK-Nummer, die Sie zur Nutzung der Online-Ausweisfunktion benötigen, und auch Ihr Sperrkennwort (bitte sorgfältig aufbewahren!). In der Regel können Sie nach Erhalt des Briefes den Ausweis in der Zentrale des Rathauses abholen.
Hinweise und Besonderheiten
Bitte vereinbaren Sie vorab telefonisch unter 05257 5009-0 einen Termin mit ihrem zuständigen Sachbearbeiter.
Weitere Informationen
Zur Antragstellung ist Ihr persönliches Erscheinen notwendig. Alle alten Personalausweise behalten ihre Gültigkeit bis zum Ablaufdatum. Ein vorzeitiger Umtausch des alten Personalausweises ist aber jederzeit möglich. Der Personalausweis ist in der Regel persönlich abzuholen. Sie haben auch die Möglichkeit, den von Ihnen beantragten Personalausweis von einem Familienmitglied gegen Vorlage einer Vollmacht (Vordruck im Bürgerservice / Einwohnermeldeamt erhältlich) und eines gültigen Ausweises abholen zu lassen.
Die Gültigkeitsdauer eines Personalausweises beträgt für Personen
unter 24 Jahren: 6 Jahre
für Personen ab 24 Jahren: 10 Jahre
Eine Verlängerung des Ausweises ist nicht möglich.
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Vollmacht zur Abholung eines Ausweises / Passes oder sonstiger Unterlagen Zum KontaktformularOnlinedienstleistung
Zuständige Einrichtung
Bürgerservice / Einwohnermeldeamt
Rathaus Gemeinde Hövelhof
Schloßstraße 14
33161 Hövelhof
E-Mail: info@hoevelhof.de
Zuständige Kontaktpersonen
Letzte Änderung: 13.02.2023 12:38 Uhr
Den Antrag auf einen Personalausweis können Sie im Bürgerservice / Einwohnermeldeamt stellen.
Informationen zu Ihrem Personalausweis und der Ihrem Online-Ausweis finden Sie unter dem Personalausweisportal.
Es müssen der alte Personalausweis (soweit vorhanden) oder eine Geburtsurkunde sowie ein aktuelles biometrietaugliches Passfoto (nicht älter als sechs Monate) mitgebracht werden.
Im Falle, dass Sie Ihre biometrischen Lichtbilder selber machen, bitten wir Sie, die Größe von 35 mm x 45 mm einzuhalten. Unter folgendem Link sehen Sie die Auswahlkriterien.
Bei der Antragsstellung von Jugendlichen unter 16 Jahren wird zusätzlich eine Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten benötigt. Die Anwesenheit von mindestens einem sorgeberechtigten Elternteil ist bei der Antragstellung unter 16 Jahren zwingend notwendig.
Zur Antragstellung ist Ihr persönliches Erscheinen notwendig. Alle alten Personalausweise behalten ihre Gültigkeit bis zum Ablaufdatum. Ein vorzeitiger Umtausch des alten Personalausweises ist aber jederzeit möglich. Der Personalausweis ist in der Regel persönlich abzuholen. Sie haben auch die Möglichkeit, den von Ihnen beantragten Personalausweis von einem Familienmitglied gegen Vorlage einer Vollmacht (Vordruck im Bürgerservice / Einwohnermeldeamt erhältlich) und eines gültigen Ausweises abholen zu lassen.
Die Gültigkeitsdauer eines Personalausweises beträgt für Personen
unter 24 Jahren: 6 Jahre
für Personen ab 24 Jahren: 10 Jahre
Eine Verlängerung des Ausweises ist nicht möglich.
Für Antragsteller unter 24 Jahren: 22,80 €.
Für Antragsteller ab 24 Jahren: 37,00 €.
Die Gebühr ist bei Antragstellung zu zahlen.
Barzahlung bzw. EC-Kartenzahlung
Frau
Schäfer
Sachbearbeitung Bürgerbüro und VHS
EG. Zi. 2, 3
Frau
Tegethoff
Sachbearbeitung Bürgerbüro und VHS
EG. Zi. 2, 3
Frau
Rodenbeck
Sachbearbeitung
EG. Zi. 2, 3
Frau
Schubert
Sachbearbeitung Bürgerbüro und VHS
EG. Zi. 19