BIS: Suche und Detail

 Personalausweis

Hier können Sie einen Antrag auf einen Personalausweis stellen.

Den Antrag auf einen Personalausweis können Sie im Bürgerservice / Einwohnermeldeamt stellen.

Informationen zu Ihrem Personalausweis und der Ihrem Online-Ausweis finden Sie unter dem Personalausweisportal.

Unterlagen

Es müssen der alte Personalausweis (soweit vorhanden) oder eine Geburtsurkunde sowie ein aktuelles biometrietaugliches Passfoto (nicht älter als sechs Monate) mitgebracht werden.

Im Falle, dass Sie Ihre biometrischen Lichtbilder selber machen, bitten wir Sie, die Größe von 35 mm x 45 mm einzuhalten. Unter folgendem Link sehen Sie die Auswahlkriterien.

Bei der Antragsstellung von Jugendlichen unter 16 Jahren wird zusätzlich eine Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten benötigt. Die Anwesenheit von mindestens einem sorgeberechtigten Elternteil ist bei der Antragstellung unter 16 Jahren zwingend notwendig.

Kosten

Für Antragsteller unter 24 Jahren: 22,80 €.
Für Antragsteller ab 24 Jahren: 37,00 €.
Die Gebühr ist bei Antragstellung zu zahlen.
Barzahlung bzw. EC-Kartenzahlung

Bearbeitungsdauer

Von der Antragstellung bis zur Fertigstellung Ihres Ausweises vergehen in der Regel 3 Wochen.

Nach Fertigstellung des Ausweises durch die Bundesdruckerei erhalten Sie von dieser den sogenannten PIN/PUK-Brief mit Ihrer PIN- und der PUK-Nummer, die Sie zur Nutzung der Online-Ausweisfunktion benötigen, und auch Ihr Sperrkennwort (bitte sorgfältig aufbewahren!). In der Regel können Sie nach Erhalt des Briefes den Ausweis in der Zentrale des Rathauses abholen.

Hinweise und Besonderheiten

Bitte vereinbaren Sie vorab telefonisch unter 05257 5009-0 einen Termin mit ihrem zuständigen Sachbearbeiter.

Weitere Informationen

Zur Antragstellung ist Ihr persönliches Erscheinen notwendig. Alle alten Personalausweise behalten ihre Gültigkeit bis zum Ablaufdatum. Ein vorzeitiger Umtausch des alten Personalausweises ist aber jederzeit möglich. Der Personalausweis ist in der Regel persönlich abzuholen. Sie haben auch die Möglichkeit, den von Ihnen beantragten Personalausweis von einem Familienmitglied gegen Vorlage einer Vollmacht (Vordruck im Bürgerservice / Einwohnermeldeamt erhältlich) und eines gültigen Ausweises abholen zu lassen.
Die Gültigkeitsdauer eines Personalausweises beträgt für Personen

unter 24 Jahren: 6 Jahre

für Personen ab 24 Jahren: 10 Jahre

Eine Verlängerung des Ausweises ist nicht möglich.