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Rentenangelegenheiten
Ratsuchende können Auskunft und Beratung erhalten sowie die notwendigen Anträge stellen.
Ratsuchende erhalten Auskunft und Beratung in Angelegenheiten der gesetzlichen Rentenversicherung.
Folgende Anträge an den zuständigen Rententräger können außerdem gestellt werden:
- Verschiedene Arten der Altersrente vom 60. Lebensjahr bis 65. Lebensjahr
- Hinterbliebenenrente:
Witwen- und Witwerrente, Halbwaisenrente, Vollwaisenrente
- Erziehungsrente (wenn der geschiedene Ehegatte verstorben ist)
- Rente wegen teilweiser bzw. voller Erwerbsminderung
- Antrag auf Anerkennung von Kindererziehungs- und Berücksichtigungszeiten
- Antrag auf Kontenklärung für Zeiten in der Rentenversicherung
- Antrag auf Anerkennung von Anrechnungszeiten (Schule, Krankheit)
- Antrag für den Versorgungsausgleich bei Scheidung
Zur Antragstellung vereinbaren Sie bitte einen Termin bei den zuständigen Sachbearbeiterinnen.
Hinweise und Besonderheiten
Aufgrund hoher Nachfragen, bitten wir um vorherige Terminabsprache mit den rechts stehenden Ansprechpartnern.
Wir danken für Ihr Verständnis.
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Zuständige Einrichtung
Bürgeramt
Rathaus Gemeinde Hövelhof
Schloßstraße 14
33161 Hövelhof
E-Mail: info@hoevelhof.de
Zuständige Kontaktpersonen
Letzte Änderung: 22.11.2022 18:49 Uhr
Ratsuchende können Auskunft und Beratung erhalten sowie die notwendigen Anträge stellen.
Ratsuchende erhalten Auskunft und Beratung in Angelegenheiten der gesetzlichen Rentenversicherung.
Folgende Anträge an den zuständigen Rententräger können außerdem gestellt werden:
- Verschiedene Arten der Altersrente vom 60. Lebensjahr bis 65. Lebensjahr
- Hinterbliebenenrente:
Witwen- und Witwerrente, Halbwaisenrente, Vollwaisenrente
- Erziehungsrente (wenn der geschiedene Ehegatte verstorben ist)
- Rente wegen teilweiser bzw. voller Erwerbsminderung
- Antrag auf Anerkennung von Kindererziehungs- und Berücksichtigungszeiten
- Antrag auf Kontenklärung für Zeiten in der Rentenversicherung
- Antrag auf Anerkennung von Anrechnungszeiten (Schule, Krankheit)
- Antrag für den Versorgungsausgleich bei Scheidung
Zur Antragstellung vereinbaren Sie bitte einen Termin bei den zuständigen Sachbearbeiterinnen.
Aufgrund hoher Nachfragen, bitten wir um vorherige Terminabsprache mit den rechts stehenden Ansprechpartnern.
Wir danken für Ihr Verständnis.