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 Sondernutzung von Straßen - Zustimmung für Leitungsverlegung

Für die Verlegung von Leitungen im öffentlichen Straßenraum ist eine Aufbruchgenehmigung erforderlich.

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Zuständige Einrichtung

Bauamt
Rathaus Gemeinde Hövelhof
Schloßstraße 14
33161 Hövelhof
E-Mail: bauamt@hoevelhof.de

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Letzte Änderung: 22.11.2022 19:43 Uhr