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Sozialhilfe in besonderen Lebenslagen
Eine Leistungserbringung kann erfolgen, wenn die wirtschaftlichen (Einkommen & Vermögen) und persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
So können z.B. die notwendigen Bestattungskosten übernommen werden, soweit den Verpflichteten die Kostentragungspflicht nicht zugemutet werden kann.
Die fehlende Leistungsfähigkeit ist nachzuweisen.
Der Antrag ist am Ort des Todeseintrittes zu stellen. Sofern der Verstorbene Leistungen der Sozialhilfe nach dem Sozialgesetzbuch Zwölf (SGB XII) bezogen hat, ist der Antrag dort zu stellen. Hat der Verstorbene zuvor Sozialhilfe in Einrichtungen (Unterbringung im Pflegeheim) erhalten, ist der Antrag beim zuständigen Leistungsträger (z.B. Kreis Paderborn direkt) zu stellen.
Unterlagen
Sollten Sie eine Vollmacht erteilen wollen, können Sie das Fomular online ausfüllen. Es ist jedoch unbedingt auszudrucken, zu unterschreiben und über das Kontaktformular einzureichen oder per E-Mail an sozialamt@hoevelhof.de zu schicken.
Hinweise und Besonderheiten
Aufgrund hoher Nachfragen, bitten wir um vorherige Terminabsprache mit den rechts stehenden Ansprechpartnern.
Wir danken für Ihr Verständnis.
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Vollmacht in Angelegenheiten der Sozialhilfe nach Sozialgesetzbuch XII Zum KontaktformularOnlinedienstleistung
Zuständige Einrichtung
Bürgeramt
Rathaus Gemeinde Hövelhof
Schloßstraße 14
33161 Hövelhof
E-Mail: info@hoevelhof.de
Zuständige Kontaktpersonen
Letzte Änderung: 13.03.2023 09:24 Uhr