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 Ummeldung innerhalb von Hövelhof

Sie sind innerhalb von Hövelhof umgezogen? Dann müssen Sie sich bei uns ummelden (§ 17 Bundesmeldegesetz).

Eine Ummeldung im Vorfeld ist nicht möglich. Nach Einzug sollte die Ummeldung innerhalb von 14 Tagen erfolgen.
Das Mitbringen einer Wohnungsgeberbescheinigung, die von Ihrem Vermieter ausgefüllt und unterschrieben wird, ist für die Ummeldung zwingend erforderlich.
Sollten Sie zeitlich verhindert sein, ist die Ummeldung mit Vollmacht* und Vorlage aller Dokumente möglich.
Bei Umzug eines minderjährigen Kindes (bis 16 Jahren), benötigen wir die Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten.
Die Wohnungsgeberbescheinigung, die Vollmacht sowie die Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten stehen Ihnen unter Downloads zur Verfügung.

*Vollmacht entfällt bei Ehepartnern.

Unterlagen

Mitzubringen sind:

  • Personalausweis/Reisepass
  • Wohnungsgeberbescheinigung

Hinweise und Besonderheiten

Der Bürgerservice der Sennegemeinde Hövelhof hat im Rathaus das höchste Bürgeraufkommen. Daher ist die Terminvergabe ein wichtiger Baustein für die zügige Bearbeitung ihrer Anliegen. Bürger mit Terminen werden unmittelbar aufgerufen und haben somit in der Regel keine Wartezeit.

Bitte vereinbaren Sie vorab telefonisch unter 05257 5009-0 oder online einen Termin mit ihrem zuständigen Sachbearbeiter.

Dienstleistung jetzt online nutzen!

  Zum Kontaktformular

Zuständige Einrichtung

Bürgerservice / Einwohnermeldeamt
Rathaus Gemeinde Hövelhof
Schloßstraße 14
33161 Hövelhof
E-Mail: info@hoevelhof.de

Letzte Änderung: 14.08.2023 11:31 Uhr