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Ummeldung innerhalb von Hövelhof
Das Ummelden des Wohnsitzes ist kostenfrei. Vorzulegen ist der Personalausweis bzw. Pass.
Bei Mietwohnungen bzw. -Häusern muss außerdem ab dem 1. November 2015 die Bescheinigung des Eigentümers vorgelegt werden. Diese steht zum Download bereit bzw. ist im Bürgerbüro erhältlich.
Unterlagen
•Personalausweis bzw. Pass
•Bei Mietwohnungen/Miethäusern die Bescheinigung des Eigentümers (ab 1. November 2015)
Hinweise und Besonderheiten
Der Bürgerservice der Sennegemeinde Hövelhof hat im Rathaus das höchste Bürgeraufkommen. Daher ist die Terminvergabe ein wichtiger Baustein für die zügige Bearbeitung ihrer Anliegen.
Bürger mit Terminen werden unmittelbar aufgerufen und haben somit in der Regel keine Wartezeit.
Bitte vereinbaren Sie vorab telefonisch unter 05257 5009-0 einen Termin mit ihrem zuständigen Sachbearbeiter.
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtung
Bürgerservice / Einwohnermeldeamt
Rathaus Gemeinde Hövelhof
Schloßstraße 14
33161 Hövelhof
E-Mail: info@hoevelhof.de
Zuständige Kontaktpersonen
Letzte Änderung: 13.02.2023 12:22 Uhr
•Personalausweis bzw. Pass
•Bei Mietwohnungen/Miethäusern die Bescheinigung des Eigentümers (ab 1. November 2015)
Frau
Schäfer
Sachbearbeitung Bürgerbüro und VHS
EG. Zi. 2, 3
Frau
Rodenbeck
Sachbearbeitung
EG. Zi. 2, 3
Frau
Tegethoff
Sachbearbeitung Bürgerbüro und VHS
EG. Zi. 2, 3