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Vergnügungssteuer
Rechtsgrundlage für die Festsetzung der Vergnügungssteuer ist das Vergnügungssteuergesetz und die Satzung über die Festsetzung von Vergnügungssteuern in der Gemeinde Hövelhof.
Steuerpflichtig sind Geldspiel- und Unterhaltungsgeräte in Gaststätten und Spielhallen. Außerdem unterliegen öffentliche Tanzveranstaltungen der Vergnügungssteuerpflicht.
Nähere Informationen zur Höhe der Vergnügungssteuer erteilen die Mitarbeiter/innen der Kämmerei.
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Zuständige Einrichtung
Kämmereiamt
Rathaus Gemeinde Hövelhof
Schloßstraße 14
33161 Hövelhof
E-Mail: info@hoevelhof.de
Zuständige Kontaktpersonen
Letzte Änderung: 05.08.2024 14:28 Uhr
Rechtsgrundlage für die Festsetzung der Vergnügungssteuer ist das Vergnügungssteuergesetz und die Satzung über die Festsetzung von Vergnügungssteuern in der Gemeinde Hövelhof.
Steuerpflichtig sind Geldspiel- und Unterhaltungsgeräte in Gaststätten und Spielhallen. Außerdem unterliegen öffentliche Tanzveranstaltungen der Vergnügungssteuerpflicht.
Nähere Informationen zur Höhe der Vergnügungssteuer erteilen die Mitarbeiter/innen der Kämmerei.
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