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 vorläufiger Personalausweis

Wenn Sie kurzfristig einen Personalausweis benötigen, erhalten Sie einen vorläufigen Personalausweis.

Für die Beantragung des vorläufigen Personalausweises müssen Sie persönlich zu uns kommen. Um das Ausfüllen des Antrages brauchen Sie sich nicht zu kümmern. Dieses wird von uns im Bürgerservice für Sie erledigt. Sie müssen lediglich Ihre Unterschrift leisten und die Gebühr entrichten.

Unterlagen

Folgende Unterlagen werden benötigt:

  • aktuelles, biometrisches Lichtbild (Im Falle, dass Sie Ihre biometrischen Lichtbilder selber machen, bitten wir Sie, die Größe von 35 mm x 45 mm einzuhalten. Unter folgendem Link sehen Sie die Auswahlkriterien.)
  • Ihren bisherigerigen Personalausweis (wenn noch vorhanden)
  • ersatzweise Ihren Reisepass bzw. Kinderreisepass oder Ihre Geburts- oder Abstammungsurkunde

Ihr vorläufiger Personalausweis hat eine Gültigkeit von 3 Monaten.

Die Anwesenheit von mindestens einem sorgeberechtigten Elternteil ist bei der Antragstellung unter 16 Jahren zwingend notwendig.

Kosten

10,00 €

Die Gebühr ist bei Antragstellung, in Bar oder mit EC-Karte zu zahlen.

Bearbeitungsdauer

Der vorläufige Personalausweis wird sofort nach Antragstellung ausgehändigt.

Hinweise und Besonderheiten

Der Bürgerservice der Sennegemeinde Hövelhof hat im Rathaus das höchste Bürgeraufkommen. Daher ist die Terminvergabe ein wichtiger Baustein für die zügige Bearbeitung ihrer Anliegen.
Bürger mit Terminen werden unmittelbar aufgerufen und haben somit in der Regel keine Wartezeit.

Bitte vereinbaren Sie vorab telefonisch unter 05257 5009-0 einen Termin mit ihrem zuständigen Sachbearbeiter.

Weitere Informationen

Zur Antragstellung und Mitnahme ist Ihr persönliches Erscheinen notwendig.

Dienstleistung jetzt online nutzen!

  Zum Kontaktformular

Zuständige Einrichtung

Bürgerservice / Einwohnermeldeamt
Rathaus Gemeinde Hövelhof
Schloßstraße 14
33161 Hövelhof
E-Mail: info@hoevelhof.de

Letzte Änderung: 13.02.2023 12:20 Uhr