BIS: Suche und Detail

 Vorläufiger Reisepass

Ein vorläufiger Reisepass wird nur dann ausgestellt, wenn die Beantragung eines Expressreispasses nicht mehr möglich ist.

Unterlagen

Es müssen der alte Reisepass (soweit vorhanden) und der gültige Personalausweis (soweit vorhanden) oder eine Geburtsurkunde sowie ein aktuelles biometrietaugliches Passfoto mitgebracht werden.

Im Falle, dass Sie Ihre biometrischen Lichtbilder selber machen, bitten wir Sie, die Größe von 35 mm x 45 mm einzuhalten. Unter folgendem Link sehen Sie die Auswahlkriterien.

 

 Bei der Antragsstellung von einer Person unter 18 Jahren wird zusätzlich eine Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten benötigt. Die Anwesenheit von mindestens einem sorgeberechtigten Elternteil ist bei der Antragstellung unter 18 Jahren zwingend notwendig. Besteht eine Betreuung benötigen wir die Bestellungsurkunde des Amtsgerichts.
Das Flugticket / Reiseticket muss vorgelegt werden.

Kosten

25,00 €

Die Gebühr ist bei Antragstellung, in Bar oder mit EC-Karte zu zahlen.

Bearbeitungsdauer

Sie können den vorläufigen Reisepass sofort nach Antragstellung mitnehmen.

Hinweise und Besonderheiten

Der Bürgerservice der Sennegemeinde Hövelhof hat im Rathaus das höchste Bürgeraufkommen. Daher ist die Terminvergabe ein wichtiger Baustein für die zügige Bearbeitung ihrer Anliegen.
Bürger mit Terminen werden unmittelbar aufgerufen und haben somit in der Regel keine Wartezeit.

Bitte vereinbaren Sie vorab telefonisch unter 05257 5009-0 einen Termin mit ihrem zuständigen Sachbearbeiter.

Weitere Informationen

Zur Antragstellung und Mitnahme ist Ihr persönliches Erscheinen notwendig.

Dienstleistung jetzt online nutzen!

  Zum Kontaktformular

Onlinedienstleistung

Zuständige Einrichtung

Bürgerservice / Einwohnermeldeamt
Rathaus Gemeinde Hövelhof
Schloßstraße 14
33161 Hövelhof
E-Mail: info@hoevelhof.de

Letzte Änderung: 05.01.2023 10:17 Uhr