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 Vorläufiger Reisepass

Der Antrag ist persönlich zu stellen und Sie können sich nicht vertreten lassen.

Ein vorläufiger Reisepass wird nur dann ausgestellt, wenn die Beantragung eines Expressreispasses nicht mehr möglich ist!

Akzeptiert Ihr geplantes Urlaubsland einen vorläufigen Reisepass? Angaben dazu finden Sie auf der Homepage des Auswärtigen Amtes in der Rubrik: Reise- und Sicherheitshinweise.

Unterlagen

Mitzubringen sind:

  • Ihren alten Reisepass, auch wenn er ungültig ist,
  • und/oder Ihren Kinderreisepass und/oder Ihren Personalausweis,
  • ein aktuelles biometrisches Lichtbild (nicht älter als sechs Monate)
  • Flugticket/ Reisebestätigung
  • Es ist nur möglich, wenn ein Expressreisepass zeitlich (5 Tage vor Reisebeginn) nicht mehr möglich ist! 

Im Falle, dass Sie Ihr biometrisches Lichtbild selber machen, bitten wir Sie, die Größe von 35 mm x 45 mm einzuhalten. Unter folgendem Link sehen Sie die Auswahlkriterien.

Bei der Antragsstellung einer Person unter 18 Jahren wird zusätzlich eine Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten benötigt. Die Anwesenheit von mindestens einem sorgeberechtigten Elternteil ist bei der Antragstellung unter 18 Jahren zwingend notwendig. Besteht eine Betreuung benötigen wir die Bestellungsurkunde des Amtsgerichts.

Die Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten steht Ihnen unter Downloads zur Verfügung.

Kosten

26,00 €

Die Gebühr ist bei Antragstellung, in Bar oder mit EC-Karte zu zahlen.

Bearbeitungsdauer

Der Reisepass ist in der Regel persönlich abzuholen. Sollten Sie verhindert sein, können Sie eine Person bevollmächtigen Ihren Reisepass abzuholen. Bei der Abholung ist Ihr bestehender Reisepass (auch wenn er bereits ungültig ist), die Abholvollmacht sowie das Ausweisdokument der bevollmächtigten Person vorzulegen.

Hinweise und Besonderheiten

Der Bürgerservice der Sennegemeinde Hövelhof hat im Rathaus das höchste Bürgeraufkommen. Daher ist die Terminvergabe ein wichtiger Baustein für die zügige Bearbeitung ihrer Anliegen. Bürger mit Terminen werden unmittelbar aufgerufen und haben somit in der Regel keine Wartezeit.

Bitte vereinbaren Sie vorab telefonisch unter 05257 5009-0 oder online einen Termin mit ihrem zuständigen Sachbearbeiter.

Dienstleistung jetzt online nutzen!

  Zum Kontaktformular

Onlinedienstleistung

Zuständige Einrichtung

Bürgerservice / Einwohnermeldeamt
Rathaus Gemeinde Hövelhof
Schloßstraße 14
33161 Hövelhof
E-Mail: info@hoevelhof.de

Letzte Änderung: 07.06.2024 09:43 Uhr