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Wassergeld
Für die Inanspruchnahme der öffentlichen Wasserversorgungsanlage erhebt die Gemeinde Hövelhof eine Benutzungsgebühr (Wassergeld).
Die Höhe der Gebühren wird auf Grundlage einer Kostenkalkulation ermittelt und durch Beschluss des Gemeinderates in einer Gebührensatzung festgelegt.
Nähere Informationen zur aktuellen Gebührensatzung erteilen die zuständigen Mitarbeiter/innen der Kämmerei.
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Kämmereiamt
Rathaus Gemeinde Hövelhof
Schloßstraße 14
33161 Hövelhof
E-Mail: info@hoevelhof.de
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Letzte Änderung: 23.11.2022 19:39 Uhr
Für die Inanspruchnahme der öffentlichen Wasserversorgungsanlage erhebt die Gemeinde Hövelhof eine Benutzungsgebühr (Wassergeld).
Die Höhe der Gebühren wird auf Grundlage einer Kostenkalkulation ermittelt und durch Beschluss des Gemeinderates in einer Gebührensatzung festgelegt.
Nähere Informationen zur aktuellen Gebührensatzung erteilen die zuständigen Mitarbeiter/innen der Kämmerei.
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