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 Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung

Die Unbedenklichkeitsbescheinigung wird insbesondere für die Ausübung eines erlaubnispflichtigen Gewerbes oder die Erteilung öffentlicher Aufträge benötigt.

Eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung bestätigt dem Steuerpflichtigen, dass er seinen steuerlichen Verpflichtungen nachgekommen ist und keine Rückstände gegenüber der Sennegemeinde Hövelhof bestehen.

Unterlagen

Die Ausstellung einer solchen Bescheinigung kann formlos beantragt werden.

Kosten

17,00 €

Bearbeitungsdauer

Max. 2 Tage

Weitere Informationen

Beim Antrag bitte Ihren vollständigen Namen bzw. die vollständige Bezeichnung der Firma inklusive Anschrift angeben.

Zuständige Einrichtung

Gemeindekasse
Rathaus Gemeinde Hövelhof
Schloßstraße 14
33161 Hövelhof
E-Mail: gemeindekasse@hoevelhof.de

Zuständige Kontaktpersonen

Letzte Änderung: 16.05.2023 16:21 Uhr