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 Anregungen und Beschwerden

Jeder hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Anregungen oder Beschwerden an den Rat zu wenden.

Anregungen und Beschwerden müssen Angelegenheiten betreffen, die in den Aufgabenbereich der Sennegemeinde Hövelhof fallen. Anregungen und Beschwerden, die nicht in den Aufgabenbereich der Sennegemeinde fallen, sind vom Bürgermeister an die zuständige Stelle weiterzuleiten. Die Antragstellerin/ der Antragsteller wird hierüber informiert.
Eingaben, die weder Anregungen noch Beschwerden zum Inhalt haben (z.B. Fragen, Erklärungen, Ansichten etc.), inhaltlich mit bereits früher eingereichten Anregungen oder Beschwerden identisch sind, den Inhalt eines Strafgesetzes erfüllen oder als rechtsmissbräuchliche Inanspruchnahme von öffentlichen Stellen anzusehen sind, sind ohne Beratung vom Bürgermeister zurückzugeben.

Für Anregungen und Beschwerden ist der Haupt- und Finanzausschuss zuständig. Dieser prüft die Angelegenheit inhaltlich und gibt sie dann an die zur Entscheidung berechtigte Stelle weiter. Dabei kann er eine Empfehlung aussprechen.

Rechtsgrundlagen

§ 5 der Hauptsatzung der Sennegemeinde Hövelhof

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Zuständige Einrichtung

Bürgermeisterreferat
Rathaus Gemeinde Hövelhof
Schloßstraße 14
33161 Hövelhof
E-Mail: info@hoevelhof.de

Zuständige Kontaktpersonen

Letzte Änderung: 07.03.2023 13:43 Uhr