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Sondernutzungen im öffentlichen Verkehrsraum
Eine Sondernutzung im öffentlichen Verkehrsraum liegt immer dann vor, wenn Sachen, z.B. Baumaterialien, Bauzäune oder ein Kran, auf öffentlichen Flächen abgelagert oder abgestellt werden sollen. Hierfür benötigt man die Erlaubnis des Baulastträgers der Straße, also des Eigentümers.
Zuständig sind, je nach Lage und Art der benötigten Fläche, das Ordnugnsamt bzw. der Kreis Paderborn.
Rechtsgrundlagen
Straßen- und Wegegesetz NRW
Unterlagen
Lageplan, Baubeschreibung, Antrag
Fristen
Der Antrag sollte mindestens 4 Wochen vor dem Beginn der Maßnahme gestellt werden.
Kosten
Schwanken je nach Umfang der Erlaubnis, Mindestgebühr sind 32,00 €.
Bearbeitungsdauer
Einzelfallabhängig
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Zur AnmeldungOnlinedienstleistung
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Zuständige Einrichtung
Bürgeramt
Rathaus Gemeinde Hövelhof
Schloßstraße 14
33161 Hövelhof
E-Mail: info@hoevelhof.de
Zuständige Kontaktpersonen
Letzte Änderung: 21.12.2022 08:42 Uhr
Lageplan, Baubeschreibung, Antrag
Schwanken je nach Umfang der Erlaubnis, Mindestgebühr sind 32,00 €.
Aufstellen Container, Aufstellen Kran, Baukran https://serviceportal.hoevelhof.de:443/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/12594/showHerr
Schäfers
Stellvertretende Amtsleitung
EG. Zi. 11
Herr
Linnartz
Sachbearbeitung
EG. Zi. 12
Herr
Schlotmann
Sachbearbeitung
EG. Zi. 12