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 Sondernutzungen im öffentlichen Verkehrsraum

Eine Sondernutzung im öffentlichen Verkehrsraum liegt immer dann vor, wenn Sachen, z.B. Baumaterialien, Bauzäune oder ein Kran, auf öffentlichen Flächen abgelagert oder abgestellt werden sollen. Hierfür benötigt man die Erlaubnis des Baulastträgers der Straße, also des Eigentümers.

Zuständig sind, je nach Lage und Art der benötigten Fläche, das Ordnugnsamt bzw. der Kreis Paderborn.

 

Rechtsgrundlagen

Straßen- und Wegegesetz NRW

Unterlagen

Lageplan, Baubeschreibung, Antrag

Fristen

Der Antrag sollte mindestens 4 Wochen vor dem Beginn der Maßnahme gestellt werden.

Kosten

Schwanken je nach Umfang der Erlaubnis, Mindestgebühr sind 32,00 €.

Bearbeitungsdauer

Einzelfallabhängig

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Zur Anmeldung

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Zuständige Einrichtung

Bürgeramt
Rathaus Gemeinde Hövelhof
Schloßstraße 14
33161 Hövelhof
E-Mail: info@hoevelhof.de

Zuständige Kontaktpersonen

Letzte Änderung: 21.12.2022 08:42 Uhr