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 Anzeige eines Osterfeuers

Osterfeuer müssen vorab beim Bürgeramt angezeigt werden. Dabei sind bestimmte Vorgaben zu beachten, insbesondere zu Sicherheitsabständen, zur Feueraufsicht und zum verwendeten Brennmaterial. Die Anmeldung kann telefonisch oder online erfolgen.

Osterfeuer sind traditionelle Brauchtumsfeuer, die rund um die Osterfeiertage entzündet werden. Damit die Feuer sicher und umweltgerecht abgebrannt werden, ist eine vorherige Anzeige beim Bürgeramt der Gemeinde erforderlich.

Die Anmeldung für Osterfeuer ist vom 04. März bis zum 08. April 2025 möglich. Sie können ihr Osterfeuer unter Onlinedienstleistungen digital einreichen.

Für die Anzeige sind folgende Angaben erforderlich:

  • Name und Anschrift der verantwortlichen Personen
  • Alter der Personen, die das Feuer beaufsichtigen
  • Beschreibung des Veranstaltungsortes
  • Entfernung zu baulichen Anlagen und öffentlichen Verkehrsflächen
  • Fläche und Höhe des aufgeschichteten Brennmaterials
  • Getroffene Sicherheitsmaßnahmen (z. B. Feuerlöscher, Handy für Notruf)

Die Feuerstelle darf erst kurz vor dem Anzünden aufgeschichtet werden, um Tiere vor dem Verbrennen zu schützen. Während des Abbrennens müssen mindestens zwei Personen, davon eine volljährig, das Feuer ständig beaufsichtigen. Nach dem vollständigen Erlöschen von Feuer und Glut darf der Verbrennungsplatz verlassen werden.

Bei starkem Wind darf das Feuer nicht entzündet werden. Falls während des Abbrennens starker Wind aufkommt, muss das Feuer sofort gelöscht werden.

Mindestabstände für Osterfeuer:

  • 200 Meter von bebauten Ortsteilen
  • 100 Meter von Gebäuden, die dem Aufenthalt von Menschen dienen
  • 300 Meter von Bundesautobahnen
  • 50 Meter von öffentlichen Verkehrsflächen
  • 25 Meter von sonstigen baulichen Anlagen
  • 10 Meter von befestigten Wirtschaftswegen

Erlaubt sind ausschließlich unbehandeltes Holz, Baum- und Strauchschnitt sowie sonstige Pflanzenreste. Behandeltes Holz (z. B. Paletten, Schalbretter) und Abfälle dürfen nicht verbrannt werden. Zudem ist die Nutzung von Mineralölen oder anderen brennbaren Flüssigkeiten zur Anzündung oder Unterhaltung des Feuers untersagt.

Die Gemeinde weist darauf hin, dass Osterfeuer nicht zur Abfallbeseitigung dienen. Grünabfälle können stattdessen beim Bauhof der Gemeinde oder im Entsorgungszentrum „Alte Schanze“ in Paderborn abgegeben werden.

Kosten

Die Anzeige eines Osterfeuers ist gebührenfrei.

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  Anzeige eines Osterfeuers

Onlinedienstleistung

Zuständige Einrichtung

Bürgeramt
Rathaus Gemeinde Hövelhof
Schloßstraße 14
33161 Hövelhof
E-Mail: info@hoevelhof.de

Zuständige Kontaktpersonen

Letzte Änderung: 28.02.2025 09:27 Uhr