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Befreiung von der Ausweispflicht
Voraussetzungen
- Keine selbstständige Teilnahme am öffentlichen Leben, z.B.
- voraussichtliche dauerhafte Unterbringung in einem Krankenhaus, Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung
- aufgrund einer geistigen oder körperlichen Behinderung keine alleinige Teilnahme am öffentlichen Leben
- kein gültiges Ausweisdokument
- keinen gültigen Personalausweis und / oder keinen gültigen Reisepass
(z.B. Ablauf der Gültigkeit oder Verlust bzw. Diebstahl)
- deutsche Staatsangehörigkeit
Hauptwohnsitz in Hövelhof
- wohnhaft und gemeldet in Hövelhof
- Zweitwohnsitz in Hövelhof reicht nicht aus
Erforderliche Unterlagen
- schriftlicher Antrag
- Nachweis, dass keine selbstständige Teilnahme am öffentlichen Leben zurzeit möglich ist, z.B. durch
- Nachweis auf dem Antrag Befreiung von der Ausweispflicht durch Stempel und Unterschrift des Hausarztes, Krankenhaus oder Pflegeeinrichtung
- abgelaufener Personalausweis und / oder Reisepass
- bei Anträgen durch einen Vertreter oder einer Vertreterin
- Für diesen Zweck ausgestellte Vollmacht oder Vorsorgevollmacht mit Aufgabenkreis Behördengänge
- Betreuerausweis/ Bestellung vom Amtsgericht
- Ausweisdokument des Vertreters oder der Vertreterin
Zuständige Einrichtung
Bürgerservice / Einwohnermeldeamt
Rathaus Gemeinde Hövelhof
Schloßstraße 14
33161 Hövelhof
E-Mail: info@hoevelhof.de
Zuständige Kontaktpersonen
Letzte Änderung: 16.11.2023 09:31 Uhr