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Hunde An- und Abmeldungen
Bei der Anmeldung von Hunden sind je nach Kategorie des Hundes unterschiedliche Unterlagen erforderlich.
Anmeldung eins großen Hundes nach § 11 Abs. 1 Landeshundegesetz - trifft zu, wenn der ausgewachsene Hund eine Widerristhöhe von mehr als 40 cm hat oder schwerer ist als 20 kg. Kleine Hunde haben dementsprechend eine Widerristhöhe von weniger als 40 cm oder wiegen unter 20 Kg.
Anmeldung eines Hundes bestimmter Rassen gem. § 10 Abs. 1 Landeshundegesetz. Das sind folgende Rassen:
1. Alano
2. American Bulldog
3. American Staffordshire Terrier
4. Bullmastiff
5. Bullterrier
6. Dogo Argentino
7. Fila Brasileiro
8. Mastiff
9. Mastino Espanol
10. Mastino Napoletano
11. Pitbull Terrier
12. Rottweiler
13. Staffordshire Bullterrier
14. Tosa Inu
sowie Kreuzungen untereinander und mit anderen Hunden.
Anmeldung eines gefährlichen Hundes im Sinne des § 3 Abs. 2 Landeshundegesetz
Gefährliche Hunde sind:
1. American-Staffordshire-Terrier
2. Bull-Terrier
3. Pitbull-Terrier
4. Staffordshire-Bullterrier
5. sowie Kreuzungen untereinander oder deren Kreuzungen mit anderen Rassen
6. nach Einstufung im Einzelfall
In NRW ist der private Erwerb eines sogenannten "Listenhundes" strafbar.
Nur Tierheime oder anerkannte Tierschutzvereine haben die Erlaubnis, Listenhunde zu vermitteln. Es ist also auch verboten, solch einen Hund aus einem anderen Bundesland privat ohne Tierschutzvertrag hier anzumelden.
Unterlagen
Kleine Hunde
(Widerristhöhe von weniger als 40 cm und leichter ist als 20 kg)
Mitzubringen sind:
- Personalausweis
- Bei der Anmeldung wird keine Gebühr fällig
Große Hunde
(Widerristhöhe ab 40 cm oder ab einem Gewicht von 20 kg)
Mitzubringen sind:
- Personalausweis
- Heimtierausweis
- Sachkundenachweis/Halterbescheinigung
- Chipnummer
- Nachweis der Haftpflichtversicherung
- Es wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 25,00 € fällig
Gefährliche Hunde oder Listenhunde
Mitzubringen sind:
- Personalausweis
- Heimtierausweis inkl. Chipnummer
- Sachkundenachweis vom Kreisveterinäramt
- Nachweis der Haftpflichtversicherung
- Führungszeugnis
- Es wird eine Gebühr in Höhe von 70,00 € fällig
- Nachweis über ausbruchsichere Unterbringung
- (bei gefährlichen Hunden) Nachweis über ein privates Interesse (Tierschutzvertrag vom Tierheim oder Verein)
Kosten
Die Hundesteuer beträgt:
a) wenn nur ein Hund gehalten wird: 60,00 Euro
b) wenn zwei Hunde gehalten werden: 78,00 Euro je Hund
c) wenn drei oder mehr Hunde gehalten werden: 96,00 Euro je Hund
Die Hundesteuer beträgt bei gefährlichen Hunden und bei Hunden bestimmter Rassen 300 Euro jährlich je Hund.
Für die Anmeldung großer Hunde wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 25,00 Euro erhoben.
Für die Anmeldung eines gefährlichen Hundes oder eines Hundes bestimmter Rasse wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 70 Euro erhoben.
Die vollständige Hundesteuersatzung finden Sie unter Downloads.
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
Kämmereiamt
Rathaus Gemeinde Hövelhof
Schloßstraße 14
33161 Hövelhof
E-Mail: info@hoevelhof.de
Bürgeramt
Zuständige Kontaktpersonen
Letzte Änderung: 08.07.2024 08:02 Uhr
Bei der Anmeldung von Hunden sind je nach Kategorie des Hundes unterschiedliche Unterlagen erforderlich.
Anmeldung eins großen Hundes nach § 11 Abs. 1 Landeshundegesetz - trifft zu, wenn der ausgewachsene Hund eine Widerristhöhe von mehr als 40 cm hat oder schwerer ist als 20 kg. Kleine Hunde haben dementsprechend eine Widerristhöhe von weniger als 40 cm oder wiegen unter 20 Kg.
Anmeldung eines Hundes bestimmter Rassen gem. § 10 Abs. 1 Landeshundegesetz. Das sind folgende Rassen:
1. Alano
2. American Bulldog
3. American Staffordshire Terrier
4. Bullmastiff
5. Bullterrier
6. Dogo Argentino
7. Fila Brasileiro
8. Mastiff
9. Mastino Espanol
10. Mastino Napoletano
11. Pitbull Terrier
12. Rottweiler
13. Staffordshire Bullterrier
14. Tosa Inu
sowie Kreuzungen untereinander und mit anderen Hunden.
Anmeldung eines gefährlichen Hundes im Sinne des § 3 Abs. 2 Landeshundegesetz
Gefährliche Hunde sind:
1. American-Staffordshire-Terrier
2. Bull-Terrier
3. Pitbull-Terrier
4. Staffordshire-Bullterrier
5. sowie Kreuzungen untereinander oder deren Kreuzungen mit anderen Rassen
6. nach Einstufung im Einzelfall
In NRW ist der private Erwerb eines sogenannten "Listenhundes" strafbar.
Nur Tierheime oder anerkannte Tierschutzvereine haben die Erlaubnis, Listenhunde zu vermitteln. Es ist also auch verboten, solch einen Hund aus einem anderen Bundesland privat ohne Tierschutzvertrag hier anzumelden.
Kleine Hunde
(Widerristhöhe von weniger als 40 cm und leichter ist als 20 kg)
Mitzubringen sind:
- Personalausweis
- Bei der Anmeldung wird keine Gebühr fällig
Große Hunde
(Widerristhöhe ab 40 cm oder ab einem Gewicht von 20 kg)
Mitzubringen sind:
- Personalausweis
- Heimtierausweis
- Sachkundenachweis/Halterbescheinigung
- Chipnummer
- Nachweis der Haftpflichtversicherung
- Es wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 25,00 € fällig
Gefährliche Hunde oder Listenhunde
Mitzubringen sind:
- Personalausweis
- Heimtierausweis inkl. Chipnummer
- Sachkundenachweis vom Kreisveterinäramt
- Nachweis der Haftpflichtversicherung
- Führungszeugnis
- Es wird eine Gebühr in Höhe von 70,00 € fällig
- Nachweis über ausbruchsichere Unterbringung
- (bei gefährlichen Hunden) Nachweis über ein privates Interesse (Tierschutzvertrag vom Tierheim oder Verein)
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