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Abmeldung
Eine Abmeldung ist nicht mehr erforderlich, außer Sie ziehen ins Ausland.
Eine Wohnung ist abzumelden bei Wegzug ins Ausland oder Aufgabe einer Nebenwohnung
(Hauptwohnung wird alleinige Hauptwohnung).
Bei Wegzug ins Ausland kann die Abmeldung bereits eine Woche zuvor erfolgen.
Die Abmeldung einer Nebenwohnung erfolgt bei der Meldebehörde des Hauptwohnsitzes.
Hinweise und Besonderheiten
Der Bürgerservice der Sennegemeinde Hövelhof hat im Rathaus das höchste Bürgeraufkommen. Daher ist die Terminvergabe ein wichtiger Baustein für die zügige Bearbeitung ihrer Anliegen.
Bürger mit Terminen werden unmittelbar aufgerufen und haben somit in der Regel keine Wartezeit.
Bitte vereinbaren Sie vorab telefonisch unter 05257 5009-0 einen Termin mit ihrem zuständigen Sachbearbeiter.
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtung
Bürgerservice / Einwohnermeldeamt
Rathaus Gemeinde Hövelhof
Schloßstraße 14
33161 Hövelhof
E-Mail: info@hoevelhof.de
Zuständige Kontaktpersonen
Letzte Änderung: 27.04.2023 14:21 Uhr
Eine Abmeldung ist nicht mehr erforderlich, außer Sie ziehen ins Ausland.
Eine Wohnung ist abzumelden bei Wegzug ins Ausland oder Aufgabe einer Nebenwohnung
(Hauptwohnung wird alleinige Hauptwohnung).
Bei Wegzug ins Ausland kann die Abmeldung bereits eine Woche zuvor erfolgen.
Die Abmeldung einer Nebenwohnung erfolgt bei der Meldebehörde des Hauptwohnsitzes.
Der Bürgerservice der Sennegemeinde Hövelhof hat im Rathaus das höchste Bürgeraufkommen. Daher ist die Terminvergabe ein wichtiger Baustein für die zügige Bearbeitung ihrer Anliegen.
Bürger mit Terminen werden unmittelbar aufgerufen und haben somit in der Regel keine Wartezeit.
Bitte vereinbaren Sie vorab telefonisch unter 05257 5009-0 einen Termin mit ihrem zuständigen Sachbearbeiter.
https://serviceportal.hoevelhof.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/10995/show