BIS: Suche und Detail

 Aussiedlerangelegenheiten

Fragen zum Ausländeraufenthalt, der Einbürgerung und der Namensänderung - Zuständig ist der Kreis Paderborn.

Hier wird Einwohnern kraft Bundesrecht insbesondere in Fragen des Ausländeraufenthalts, der Einbürgerung und der Namensänderung geholfen. Zuständig ist die Kreisverwaltung Paderborn Fachbereich 32 

Zuständige Einrichtung

Kreisverwaltung Paderborn
Kreisverwaltung Paderborn
Aldegreverstraße 10-14
33161 Hövelhof
E-Mail: info@kreis-paderborn.de

Letzte Änderung: 10.11.2022 16:28 Uhr