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Aussiedlerangelegenheiten
Fragen zum Ausländeraufenthalt, der Einbürgerung und der Namensänderung - Zuständig ist der Kreis Paderborn.
Hier wird Einwohnern kraft Bundesrecht insbesondere in Fragen des Ausländeraufenthalts, der Einbürgerung und der Namensänderung geholfen. Zuständig ist die Kreisverwaltung Paderborn Fachbereich 32
Zuständige Einrichtung
Kreisverwaltung Paderborn
Kreisverwaltung Paderborn
Aldegreverstraße 10-14
33161 Hövelhof
E-Mail: info@kreis-paderborn.de
Letzte Änderung: 10.11.2022 16:28 Uhr
Fragen zum Ausländeraufenthalt, der Einbürgerung und der Namensänderung - Zuständig ist der Kreis Paderborn.
Hier wird Einwohnern kraft Bundesrecht insbesondere in Fragen des Ausländeraufenthalts, der Einbürgerung und der Namensänderung geholfen. Zuständig ist die Kreisverwaltung Paderborn Fachbereich 32
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