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Bauanträge
Für die Errichtung eines Bauvorhabens außerhalb eines rechtskräftigen Bebauungsplanes ist die Genehmigung der zuständigen Baubehörde, dem Kreisbauamt Paderborn, erforderlich.
Für Bauvorhaben welche im Geltungsbereich eines Bebauungsplans im Sinne des § 30 Abs. 1 oder Abs. 2 BauGB liegen, bedarf der Bau Ihres Hauses unter bestimmten Voraussetzungen keiner Baugenehmigung. Geregelt ist dieses Verfahren im § 63 der BauO NRW.
Für die Errichtung eines Bauvorhabens außerhalb eines rechtskräftigen Bebauungsplanes ist die Genehmigung der zuständigen Baubehörde erforderlich.
Die zuständige Bauaufsichtsbehörde für das Gebiet der Sennegemeinde Hövelhof ist das Kreisbauamt Paderborn:
Amt für Bauen und Wohnen
Aldegreverstr. 10 – 14
33102 Paderborn
05251/308-6312
Bauanträge sind beim Kreis Paderborn einzureichen oder können an der Zentrale des Rathauses der Sennegemeinde Hövelhof abgegeben werden. Sie werden dann von der Gemeinde an das Kreisbauamt zur abschließenden Bearbeitung weitergeleitet.
Rechtsgrundlagen
§ 30 Abs. 1 oder Abs. 2 BauGB
§ 63 der BauO NRW
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
Kreisverwaltung Paderborn
Kreisverwaltung Paderborn
Aldegreverstraße 10-14
33161 Hövelhof
E-Mail: info@kreis-paderborn.de
Bauamt
Zuständige Kontaktpersonen
Letzte Änderung: 10.11.2022 16:42 Uhr
Für Bauvorhaben welche im Geltungsbereich eines Bebauungsplans im Sinne des § 30 Abs. 1 oder Abs. 2 BauGB liegen, bedarf der Bau Ihres Hauses unter bestimmten Voraussetzungen keiner Baugenehmigung. Geregelt ist dieses Verfahren im § 63 der BauO NRW.
Für die Errichtung eines Bauvorhabens außerhalb eines rechtskräftigen Bebauungsplanes ist die Genehmigung der zuständigen Baubehörde erforderlich.
Die zuständige Bauaufsichtsbehörde für das Gebiet der Sennegemeinde Hövelhof ist das Kreisbauamt Paderborn:
Amt für Bauen und Wohnen
Aldegreverstr. 10 – 14
33102 Paderborn
05251/308-6312
Bauanträge sind beim Kreis Paderborn einzureichen oder können an der Zentrale des Rathauses der Sennegemeinde Hövelhof abgegeben werden. Sie werden dann von der Gemeinde an das Kreisbauamt zur abschließenden Bearbeitung weitergeleitet.
Frau
Marxkors
Sachbearbeitung
Frau
Rüther
Stellvertretende Amtsleitung
2. OG. Zi. 41
Frau
Niermeier
Sachbearbeitung
2. OG. Zi. 42
Frau
Marxkors
Sachbearbeitung
Frau
Rüther
Stellvertretende Amtsleitung
2. OG. Zi. 41
Frau
Niermeier
Sachbearbeitung
2. OG. Zi. 42