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 Bauleitplanung

Die Bauleitplanung ist das wichtigste Planungs­werkzeug zur Lenkung und Ordnung der städtebaulichen Entwicklung einer Gemeinde in Deutschland. Sie wird zweistufig in einem formalen bauplanungsrechtlichen Verfahren vollzogen, das im Baugesetzbuch (BauGB) umfassend geregelt ist.

Die Bauleitplanung ist das rechtliche Instrument, die städtebauliche Entwicklung des Gemeindegebietes zu ordnen. Die rechtliche Grundlage ist das Baugesetzbuch.
Ziel der Sennegemeinde Hövelhof ist es, durch vorordnende Maßnahmen oder Festsetzungen die räumliche Entwicklung der Gemeinde zu steuern bzw. städtebauliche und sonstige Missstände und Fehlentwicklungen zu beseitigen oder zu vermeiden.

Bauleitpläne im Sinne des BauGB sind der Flächennutzungsplan, als der vorbereitende Bauleitplan und die Bebauungspläne, als die verbindlichen Bauleitpläne (vgl. § 1 Abs. 2 BauGB).

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Zuständige Einrichtung

Bauamt
Rathaus Gemeinde Hövelhof
Schloßstraße 14
33161 Hövelhof
E-Mail: bauamt@hoevelhof.de

Zuständige Kontaktpersonen

Frau Marxkors: Sachbearbeitung
Tel: 05257 5009-244
E-Mail: natascha.marxkors@hoevelhof.de

Letzte Änderung: 11.11.2022 08:05 Uhr