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Beglaubigungen
Hier können Sie sich Urkunden beglaubigen lassen
Es müssen die Originalunterlagen und die Kopie der Unterlagen mitgebracht werden. Zur Antragstellung und Mitnahme ist Ihr persönliches Erscheinen notwendig. Es können keine in Deutschland ausgestellten standesamtlichen Urkunden (Geburts-/Heirats-/Sterbeurkunden) beglaubigt werden.
Unterlagen
Es müssen die Originalunterlagen und die Kopie der Unterlagen mitgebracht werden. Zur Antragstellung und Mitnahme ist Ihr persönliches Erscheinen notwendig.
Es können keine in Deutschland ausgestellten standesamtlichen Urkunden (Geburts-/Heirats-/Sterbeurkunden) beglaubigt werden.
Kosten
Für Antragsteller je Kopie: 3,00 €.
Für Antragsteller je Unterschrift: 2,00€.
Die Gebühr ist bei Antragstellung zu zahlen.
Ausnahme: Für Rentenzwecke ist gebührenfrei, muss dann bei der Rentenstelle beantragt werden.
Die Gebühren für Beglaubigungen ermäßigen sich um 50 % für folgende Personengruppen: - Schüler/Schülerinnen, Studierende bei Vorlage eines gültigen Schüler- oder Studentenausweises.
Hinweise und Besonderheiten
Der Bürgerservice der Sennegemeinde Hövelhof hat im Rathaus das höchste Bürgeraufkommen. Daher ist die Terminvergabe ein wichtiger Baustein für die zügige Bearbeitung ihrer Anliegen.
Bürger mit Terminen werden unmittelbar aufgerufen und haben somit in der Regel keine Wartezeit.
Bitte vereinbaren Sie vorab telefonisch unter 05257 5009-0 einen Termin mit ihrem zuständigen Sachbearbeiter.
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtung
Bürgeramt
Rathaus Gemeinde Hövelhof
Schloßstraße 14
33161 Hövelhof
E-Mail: info@hoevelhof.de
Zuständige Kontaktpersonen
Letzte Änderung: 13.02.2023 12:17 Uhr