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Einmalige Gestattung
Personen, Vereine oder Firmen, die aus einem aktuellen Anlass Speisen und Getränke anbieten möchten, können hierfür beim Bürgeramt eine einmalige Erlaubnis beantragen.
Unterlagen
Benötigt wird ein formloser schriftlicher Antrag mit folgenden Angaben:
- Person des Antragsteller bzw. Verantwortlicher des Vereins/ der Firma
- Art, Ort und Dauer der Veranstaltung
- Größe des Saales oder Festzeltes
- Art der Speisen und Getränke
- Anzahl der Stände
Fristen
Bitte reichen Sie den Antrag mit den erforderlichen Angaben spätestens zwei Wochen vor der Veranstaltung beim Bürgeramt, Sachbereich Sicherheit und Ordnung, ein.
Kosten
Die Mindestgebühr beträgt 25 €
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtung
Bürgeramt
Rathaus Gemeinde Hövelhof
Schloßstraße 14
33161 Hövelhof
E-Mail: info@hoevelhof.de
Zuständige Kontaktpersonen
Letzte Änderung: 16.05.2023 16:08 Uhr
Personen, Vereine oder Firmen, die aus einem aktuellen Anlass Speisen und Getränke anbieten möchten, können hierfür beim Bürgeramt eine einmalige Erlaubnis beantragen.
Benötigt wird ein formloser schriftlicher Antrag mit folgenden Angaben:
- Person des Antragsteller bzw. Verantwortlicher des Vereins/ der Firma
- Art, Ort und Dauer der Veranstaltung
- Größe des Saales oder Festzeltes
- Art der Speisen und Getränke
- Anzahl der Stände
Bitte reichen Sie den Antrag mit den erforderlichen Angaben spätestens zwei Wochen vor der Veranstaltung beim Bürgeramt, Sachbereich Sicherheit und Ordnung, ein.
https://serviceportal.hoevelhof.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/11292/show