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Einwohnerantrag
Einwohner, die seit mindestens 3 Monaten in der Gemeinde wohnen und das 14. Lebensjahr vollendet haben, können beantragen, dass der Rat der Gemeinde Hövelhof über eine bestimmte Angelegenheit, für die er gesetzlich zuständig ist, berät und entscheidet.
Da bei diesem Verfahren einige formelle Vorschriften zu beachten sind, bitten wir Sie, sich an unsere Mitarbeiter/innen zu wenden.
Erste Informationen:
Der Antrag muss schriftlich eingereicht werden. Er muss ein bestimmtes Begehren und eine Begründung enthalten. Zudem muss dieser bis zu drei Personen bennen, die berechtigt sind, die Unterzeichnenden zu vertreten.
Es ist notwendig, dass der Einwohnerantrag von mindestens 5 vom Hundert der Gemeinde unterzeichnet wird.
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Zuständige Einrichtung
Bürgermeisterreferat
Rathaus Gemeinde Hövelhof
Schloßstraße 14
33161 Hövelhof
E-Mail: info@hoevelhof.de
Zuständige Kontaktpersonen
Letzte Änderung: 24.11.2022 12:33 Uhr
Einwohner, die seit mindestens 3 Monaten in der Gemeinde wohnen und das 14. Lebensjahr vollendet haben, können beantragen, dass der Rat der Gemeinde Hövelhof über eine bestimmte Angelegenheit, für die er gesetzlich zuständig ist, berät und entscheidet.
Da bei diesem Verfahren einige formelle Vorschriften zu beachten sind, bitten wir Sie, sich an unsere Mitarbeiter/innen zu wenden.
Erste Informationen:
Der Antrag muss schriftlich eingereicht werden. Er muss ein bestimmtes Begehren und eine Begründung enthalten. Zudem muss dieser bis zu drei Personen bennen, die berechtigt sind, die Unterzeichnenden zu vertreten.
Es ist notwendig, dass der Einwohnerantrag von mindestens 5 vom Hundert der Gemeinde unterzeichnet wird.
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