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 Erschließungsbeiträge nach Baugesetzbuch - BauGB

Nach den Vorschriften des Baugesetzbuch sind Kommunen verpflichtet, für die erstmalige Herstellung einer Straße Erschließungsbeiträge zu erheben.

Erschließungskostenbescheinigung

Auf Anfrage erhalten Sie von der Sennegemeinde Hövelhof eine Bescheinigung, aus der hervorgeht, ob für Ihr Grundstück noch Erschließungs-, oder Kanalanschlussbeiträge zu zahlen sind oder bereits in der Vergangenheit gezahlt wurden. Erschließungsbeiträge und Kanalanschlussbeiträge ruhen als öffentliche Lasten auf Baugrundstücken. Vor dem Kauf/Verkauf eines Grundstücks oder einer Eigentumswohnung ist es daher wichtig, zu klären, ob für das betreffende Objekt noch Beiträge zu zahlen oder bereits gezahlt sind. Davon hängt letztendlich auch die Höhe des Kaufpreises ab. In der Regel wird bereits zur Finanzierung des Kaufpreises eine Beitragsbescheinigung benötigt, die dem Kreditinstitut vorzulegen ist. Darüber hinaus ist es den Vertragspartnern möglich, bei Bedarf noch Regelungen bezüglich der Beiträge in den notariellen Kaufvertrag mit aufzunehmen.

Zuständige Einrichtung

Bauamt
Rathaus Gemeinde Hövelhof
Schloßstraße 14
33161 Hövelhof
E-Mail: bauamt@hoevelhof.de

Zuständige Kontaktpersonen

Letzte Änderung: 03.05.2024 08:43 Uhr