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 Führungszeugnis

Ein Führungszeugnis kann, persönlich und gegen Vorlage eines Personalausweises, im Bürgerservice beantragt werden.

Bei der Antragstellung eines erweiterten Führungszeugnisses ist eine schriftliche Aufforderung der Stelle vorzulegen, die das „erweiterte Führungszeugnis“ verlangt und in der diese bestätigt, dass die Voraussetzungen des §30a Abs. 1 BZRG vorliegen.

Wenn ein Behördenführungszeugnis (Beleg -Art O*) beantragt wird, muss die genaue Anschrift der Stelle vorgelegt werden, die das Führungszeugnis verlangt, evtl. auch mit Ansprechpartner.

Es gibt zwei Arten von Führungszeugnissen:

*Belegart N = für private Zwecke
*Belegart O = zur Vorlage bei einer Behörde

Sie können das Führungszeugnis auch online beantragen. Dieses ist ausschließlich beim Bundesamt für Justiz unter Nutzung des neuen Personalausweises oder des elektronischen Aufenthaltstitels möglich.

Haben Sie Fragen zur Antragstellung, wenden Sie sich bitte direkt an das Bundesamt für Justiz unter folgenden Kontaktdaten:

Telefon: 0228 99 410-5550
E-Mail: registerauskunft-online@bfj.bund.de

Unterlagen

  • Personalausweis
  • bei einem erweiterten Führungszeugnis die schriftliche Aufforderung
  • bei Belegart O: Anschrift und Ansprechpartner der Behörde

Kosten

13,00 Euro, eine Gebührenbefreiuung ist unter bestimmten voraussetzungen möglich, z.B.: Ehrenamtliche Tätigkeit

Hinweise und Besonderheiten

Der Bürgerservice der Sennegemeinde Hövelhof hat im Rathaus das höchste Bürgeraufkommen. Daher ist die Terminvergabe ein wichtiger Baustein für die zügige Bearbeitung ihrer Anliegen.
Bürger mit Terminen werden unmittelbar aufgerufen und haben somit in der Regel keine Wartezeit.

Bitte vereinbaren Sie vorab telefonisch unter 05257 5009-0 einen Termin mit ihrem zuständigen Sachbearbeiter.

Zuständige Einrichtung

Bürgerservice / Einwohnermeldeamt
Rathaus Gemeinde Hövelhof
Schloßstraße 14
33161 Hövelhof
E-Mail: info@hoevelhof.de

Letzte Änderung: 13.02.2023 12:18 Uhr