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Grundbesitzabgaben (Grundsteuer)
Die Grundsteuer ist neben der Gewerbesteuer die wichtigste der von den Gemeinden selbst verwalteten und individuell festgesetzten Steuern. Die Besteuerung knüpft an den Grundbesitz an.
Die Sennegemeinde Hövelhof erhebt
- Grundsteuer A und
- Grundsteuer B
Für die Feststellung der Steuerpflicht sind der vom Finanzamt Paderborn erteilte Einheitswertbescheid und der Grundsteuermessbetragsbescheid maßgebend.
Die Berechnung erfolgt durch entsprechende Grundsteuerbescheide des Amtes für Finanzen, Abteilung Steuern.
Berechnung
Steuermessbetrag x Hebesatz der Gemeinde = Jahresgrundsteuer
Die Grundsteuer wird nach dem Grundsteuergesetz in Verbindung mit § 6 der Haushaltssatzung erhoben.
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Kämmereiamt
Rathaus Gemeinde Hövelhof
Schloßstraße 14
33161 Hövelhof
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Letzte Änderung: 18.11.2022 13:06 Uhr
Die Grundsteuer ist neben der Gewerbesteuer die wichtigste der von den Gemeinden selbst verwalteten und individuell festgesetzten Steuern. Die Besteuerung knüpft an den Grundbesitz an.
Die Sennegemeinde Hövelhof erhebt
- Grundsteuer A und
- Grundsteuer B
Für die Feststellung der Steuerpflicht sind der vom Finanzamt Paderborn erteilte Einheitswertbescheid und der Grundsteuermessbetragsbescheid maßgebend.
Die Berechnung erfolgt durch entsprechende Grundsteuerbescheide des Amtes für Finanzen, Abteilung Steuern.
Berechnung
Steuermessbetrag x Hebesatz der Gemeinde = Jahresgrundsteuer
Die Grundsteuer wird nach dem Grundsteuergesetz in Verbindung mit § 6 der Haushaltssatzung erhoben.
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