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 Grundbesitzabgaben (Grundsteuer)

Die Grundsteuer ist neben der Gewerbesteuer die wichtigste der von den Gemeinden selbst verwalteten und individuell festgesetzten Steuern. Die Besteuerung knüpft an den Grundbesitz an.

Die Sennegemeinde Hövelhof erhebt
- Grundsteuer A und
- Grundsteuer B
Für die Feststellung der Steuerpflicht sind der vom Finanzamt Paderborn erteilte Einheitswertbescheid und der Grundsteuermessbetragsbescheid maßgebend.

Die Berechnung erfolgt durch entsprechende Grundsteuerbescheide des Amtes für Finanzen, Abteilung Steuern.

Berechnung
Steuermessbetrag x Hebesatz der Gemeinde = Jahresgrundsteuer

Die Grundsteuer wird nach dem Grundsteuergesetz in Verbindung mit § 6 der Haushaltssatzung erhoben.

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Zuständige Einrichtung

Kämmereiamt
Rathaus Gemeinde Hövelhof
Schloßstraße 14
33161 Hövelhof
E-Mail: info@hoevelhof.de

Zuständige Kontaktpersonen

Frau Reimer: Sachbearbeitung
Tel: 05257 5009-237

Letzte Änderung: 18.11.2022 13:06 Uhr