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 Haushaltsplan

Die Gemeinde hat für jedes Jahr einen Haushaltsplan aufzustellen.

Der Haushaltsplan enthält alle im Haushaltsjahr für die erforderlichen Aufgaben der Gemeinde voraussichtlich 1. anfallenden Erträge und eingehende Einzahlungen, 2. entstehende Aufwendungen und zu leistende Auszahlungen, 3. notwendige Verpflichtungsermächtigungen.
Im Rahmen der jährlichen Haushaltsplanberatungen wird der Haushaltsplan als Satzung beschlossen.

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Zuständige Einrichtung

Kämmereiamt
Rathaus Gemeinde Hövelhof
Schloßstraße 14
33161 Hövelhof
E-Mail: info@hoevelhof.de

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Letzte Änderung: 20.11.2022 13:42 Uhr