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 Haushaltsplan Jahresabschluss

Die Gemeinde hat für jedes Jahr einen Haushaltsplan aufzustellen.

Der Haushaltsplan enthält alle im Haushaltsjahr für die erforderlichen Aufgaben der Gemeinde voraussichtlich 1. anfallenden Erträge und eingehende Einzahlungen, 2. entstehende Aufwendungen und zu leistende Auszahlungen, 3. notwendige Verpflichtungsermächtigungen. Die Gemeinde hat zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres nachzuweisen ist.

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Letzte Änderung: 20.11.2022 13:45 Uhr