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 Hundeanmeldung - großer Hund

Anmeldung eins großen Hundes nach § 11 Abs. 1 Landeshundegesetz.

Die Anmeldung eins großen Hundes nach § 11 Abs. 1 Landeshundegesetz trifft zu, wenn der ausgewachsene Hund eine Widerristhöhe von mehr als 40 cm hat oder schwerer ist als 20 kg.

Rechtsgrundlagen

Landeshundegesetz

Unterlagen

Personalausweis, Heimtierausweis, Sachkundenachweis/Halterbescheinigung, Chipnummer, Nachweis der Haftpflichtversicherung

Kosten

Für die Anmeldung wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 25,00 Euro erhoben.

Die Hundesteuer beträgt: 

a) wenn nur ein Hund gehalten wird: 60,00 Euro
b) wenn zwei Hunde gehalten werden: 78,00 Euro je Hund
c) wenn drei oder mehr Hunde gehalten werden: 96,00 Euro je Hund

Die vollständige Hundesteuersatzung finden Sie unter Downloads.

Hinweise und Besonderheiten

Verlorene Hundesteuermarken können gegen einen Kostenersatz von 3,00 € ersetzt werden.

Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass eine Abmeldung nur mit Vorlage der Bestätigung/Rechnung des Tierarztes/Tierbestatters erfolgen kann.

Der Bürgerservice der Sennegemeinde Hövelhof hat im Rathaus das höchste Bürgeraufkommen. Daher ist die Terminvergabe ein wichtiger Baustein für die zügige Bearbeitung ihrer Anliegen.
Bürger mit Terminen werden unmittelbar aufgerufen und haben somit in der Regel keine Wartezeit.

Bitte vereinbaren Sie vorab telefonisch unter 05257 5009-0 einen Termin mit ihrem zuständigen Sachbearbeiter.

Alternativ ist auch eine digitale An- oder Abmeldung möglich. Klicken Sie hierfür auf die Onlinedienstleistung "An-, und Abmeldung von Hunden"

Zuständige Einrichtung

Bürgeramt
Rathaus Gemeinde Hövelhof
Schloßstraße 14
33161 Hövelhof
E-Mail: info@hoevelhof.de

Zuständige Kontaktpersonen

Letzte Änderung: 20.03.2024 11:34 Uhr