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Hundesteuer
Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie diesen bei der Gemeindeverwaltung anmelden,
Bitte melden Sie Ihren Hund im Kämmereiamt oder im Bürgerservice an. Eine Hundemarke wird Ihnen dort ausgehändigt oder mit dem Abgabenbescheid zugestellt.
Die Hundesteuersatzung finden Sie unter Downloads.
Onlinedienstleistung
Downloads
Zuständige Einrichtung
Kämmereiamt
Rathaus Gemeinde Hövelhof
Schloßstraße 14
33161 Hövelhof
E-Mail: info@hoevelhof.de
Zuständige Kontaktpersonen
Letzte Änderung: 15.02.2023 11:51 Uhr
Hundesteuer
Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie diesen bei der Gemeindeverwaltung anmelden,
Bitte melden Sie Ihren Hund im Kämmereiamt oder im Bürgerservice an. Eine Hundemarke wird Ihnen dort ausgehändigt oder mit dem Abgabenbescheid zugestellt.
Die Hundesteuersatzung finden Sie unter Downloads.
Kämmereiamt
1. Obergeschoss
001 Schloßstraße 14 33161 Hövelhof 33155 Hövelhof 51.8222 8.6573
05250 5009-0
info@hoevelhof.de
Frau Reimer Sachbearbeitung 1. OG. Zi. 37
05257 5009-237
Frau Ruffing Sachbearbeitung 1. OG. Zi. 37
05257 5009-137