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Sondernutzung von Straßen - Zustimmung für Leitungsverlegung
Für die Verlegung von Leitungen im öffentlichen Straßenraum ist eine Aufbruchgenehmigung erforderlich.
Bitte wenden Sie sich an den rechts stehenden Sachbearbeiter
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Zuständige Einrichtung
Bauamt
Rathaus Gemeinde Hövelhof
Schloßstraße 14
33161 Hövelhof
E-Mail: bauamt@hoevelhof.de
Zuständige Kontaktpersonen
Letzte Änderung: 22.11.2022 19:43 Uhr
Sondernutzung von Straßen - Zustimmung für Leitungsverlegung
Bitte wenden Sie sich an den rechts stehenden Sachbearbeiter
Bauamt
001 Schloßstraße 14 33161 Hövelhof
Telefon 05257 5009-0
Herr
Bischoff
Sachgebietsleitung
2. OG. Zi 43
05257 5009-143