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Sondernutzung von Straßen - Zustimmung für Leitungsverlegung
Für die Verlegung von Leitungen im öffentlichen Straßenraum ist eine Aufbruchgenehmigung erforderlich.
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Bauamt
Rathaus Gemeinde Hövelhof
Schloßstraße 14
33161 Hövelhof
E-Mail: bauamt@hoevelhof.de
Zuständige Kontaktpersonen
Letzte Änderung: 22.11.2022 19:43 Uhr
Sondernutzung von Straßen - Zustimmung für Leitungsverlegung Strom, Straßenverkehrsrechtliche Sondernutzung, Gas, Telekommuniktationslinie, Glasfaser,
Für die Verlegung von Leitungen im öffentlichen Straßenraum ist eine Aufbruchgenehmigung erforderlich.
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001 Schloßstraße 14 33161 Hövelhof 33155 Hövelhof 51.8222 8.6573
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