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 Vergnügungssteuer

Rechtsgrundlage für die Festsetzung der Vergnügungssteuer ist das Vergnügungssteuergesetz und die Satzung über die Festsetzung von Vergnügungssteuern in der Gemeinde Hövelhof.

Steuerpflichtig sind Geldspiel- und Unterhaltungsgeräte in Gaststätten und Spielhallen. Außerdem unterliegen öffentliche Tanzveranstaltungen der Vergnügungssteuerpflicht.

Nähere Informationen zur Höhe der Vergnügungssteuer erteilen die Mitarbeiter/innen der Kämmerei.

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Zuständige Einrichtung

Kämmereiamt
Rathaus Gemeinde Hövelhof
Schloßstraße 14
33161 Hövelhof
E-Mail: info@hoevelhof.de

Zuständige Kontaktpersonen

Letzte Änderung: 23.11.2022 19:14 Uhr